Bei der Gemeinderatssitzung am 27. September kam von ÖVP-Gemeinderäten der Vorwurf, die Rampe beim Gemeindeamt sei hässlich, zu teuer und wurde ohne Einbindung des Gemeinderates in Auftrag gegeben.
Dazu möchte ich als Mitglied der Arbeitsgruppe zum Gemeindeamt-Umbau Stellung nehmen:
Die Arbeitsgruppe besteht aus VertreterInnen aller Fraktionen, um jede im Gemeinderat vertretene Partei in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Offensichtlich hat die ÖVP ein internes Kommunikationsproblem, wenn beklagt wird, dass sie beim Umbau nicht eingebunden war. Die Beschlüsse und Vergaben sind in der Arbeitsgruppe in allen Belangen einstimmig erfolgt!
Geschmäcker sind bekanntlich verschieden. Allen Menschen recht getan ist eine Kunst, die niemand kann…
Die Ausführung der Rampe wurde nicht willkürlich in Auftrag gegeben. Seit 1. Jänner 2016 ist die barrierefreie Ausführung öffentlicher Gebäude eine gesetzliche Verpflichtung. Den Gemeinden und Geschäften wurde zehn Jahre Zeit gegeben, um einen Umbau zu planen und nötige Rücklagen dafür zu bilden. Beim Gemeindeamt Kreuzstetten ist dies nicht geschehen. 2014 gab der ehemalige Vizebürgermeister Heinisch auf diesbezügliche Anfrage die Antwort: „Für sowas hat die Gemeinde kein Geld…“
Der schon länger geplante Umbau des Gemeindeamtes bot sich an, die vorgeschriebene Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Im September 2015 wurde vom BHW die Aktion „Dorfbegehung barrierefrei?“ durchgeführt; dort haben die TeilnehmerInnen zahlreiche Informationen zu den Vorgaben für Barrierefreiheit bekommen (Bericht BHW zur Begehung am 25.9.2015). Diese Informationen und die ÖNORM B-1600 (ÖNORM B-1600) wurden bei der Planung berücksichtigt. Zusätzlich wurden die Pläne auf meine Anregung dem Land NÖ, Abteilung Baudienst, Dipl.-Ing. Smutny, vorgelegt, damit die Ausführung der Arbeiten auf jeden Fall gesetzeskonform ist (wenn die Gemeinde schon viel Geld dafür in die Hand nimmt, soll es auch passen).
Bei der Planung der Rampe wurde unter anderem berücksichtigt:
- Neigung und Breite der Rampe, Handläufe, Beleuchtung …
- Eingang barrierefrei, das heißt, die Bedienung der Türe muss ohne Hilfe anderer Personen möglich sein. Daraus ergab sich die Einhausung der automatisch öffnenden Tür (Witterungsschutz für die Elektronik).
Um die optische Ausführung nicht der Arbeitsgruppe als „Möchtegern-Architekten“ zu überlassen, wurde Rücksprache mit der Planverfasserin (angehende Architektin) gehalten und um ihre gestalterische Meinung gebeten. Die Entscheidung für die Stahlbaukonstruktion wurde vor allem deshalb getroffen, weil der Zugang zur Kanalisation im Rampenbereich gewährleistet bleiben musste; außerdem war eine ausreichend rutschfeste Oberfläche erforderlich. Für das Glas sprach die Überlegung, das Portal möglichst transparent und neutral zu gestalten.
Die Arbeitsgruppe hat sich die Entscheidung zur Ausführung nicht leicht gemacht und mehrmals eingehend dazu beraten. Es wurden zwei Angebote eingeholt, die Firma Metallwerkstatt GmbH hat als Billigstbieter den Zuschlag bekommen (brutto 39.105 €).
Am Tag der Gemeinderatssitzung erhielt die Gemeinde die Zusage der g21-Förderung für die Rampe: € 5000,–!
Die Kosten für Rampe, Portal und Eingangstür belaufen sich somit auf 34.105 €. Dazu kommen noch die Kosten für die Folienbeklebung beim Glasportal, die nach Fertigstellung der anderen Arbeiten in Auftrag gegeben wird.