Energie-Raumplanung für NÖs Gemeinden

Energie-Raumplanung in NÖNÖN 15.1. Energie-Raumplanung NÖ LH-Stv. Pernkopf: „Raumordnung, Bodenschutz, Energiewende und Klimaschutz gehören zusammen.“ Klimaschutzministerin Gewessler: „Die Energiewende und der Bodenschutz sind wichtige Hebel in der Klimakrise.

Die Themen Raumordnung und Energiewende waren mir in den letzten Jahren ein großes Anliegen; es freut mich sehr, dass diese zentralen Bereiche zum Klimaschutz nun zusammengeführt werden; sie bedingen einander. Auf dieser HP finden Sie viele Beiträge zur Raumordnung und zum Energiethema.

Zum Projekt auf der BOKU-HP; ich werde die Entwicklungen dazu aufmerksam verfolgen und habe meine Stellungnahme zum Entwurf Raumordnung an Prof. Stöglehner, BOKU, weitergeleitet.

Zum Thema Bodenversiegelung gibt es viele kritische Stimmen – ich weise auf die Stellplatzverordnung in Ulrichskirchen hin, die von den Grünen in Ulrichskirchen kritisiert wird.

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Photovoltaik – so geht’s in anderen Gemeinden

Photovoltaik nützt nicht nur unserer Umwelt, sondern auch dem Budget der Gemeinden! Beispiele, wie es gehen kann:

Sonnenkraftwerk Wolkersdorf:  PV-Anlagen mit Bürgerbeteiligung, abgewickelt von der Gemeinde selbst: die Gemeinde ist Vertragspartner für die Bürger, die Gemeinde beauftragt lokale Firmen mit der Errichtung der Anlagen auf Gemeindedächern. Das eingesetzte Kapital wird in 10 Jahresbeträgen inklusive Zinsen (2,0 %) retourniert. Anschließend gehen die Anlagen in den Besitz der Stadtgemeinde Wolkersdorf über. Aktuell:  PV auf dem Dach der VS Wolkersdorf

Die Stadtgemeinde hat Friedrich Herzog (Obmann IG Windkraft) mit einer Potentialanalyse zum weiteren Ausbau der Photovoltaik beauftragt.

Gnadendorf: eine Firma errichtet und betreibt die PV-Anlage am Bauhof in Gnadendorf. Als Dachmiete bekommt die Gemeinde PV-Anlagen auf Gemeindedächern, die den eigenen Strombedarf in diesen Gebäuden abdecken. „So werden am Gemeindeamt Gnadendorf eine 11kWp und auf dem Jugendheim der Gemeinde eine 10kWp PV-Anlage montiert und der erzeugte Strom selbst genutzt“, berichtet Bgm. Manfred Schulz.

Sonnenkraftwerk NÖ: das Land NÖ errichtet auf Landesgebäuden PV-Anlagen mit Bürgerbeteiligung: die Erträge durch die Anlagen kommen dem Land zugute, die Bürgerbeteiligung wird über das Land abgewickelt.

Und Kreuzstetten?  2018 wollte die Gemeinde die Stromerträge von PV auf Gemeindedächern für 20 Jahre an eine Firma „verschenken“….

 

Umlaufbeschluss Februar 2021

Statt einer öffentlichen Gemeinderatssitzung wiederum eine Beschlussfassung im Umlaufweg: Einladungskurrende Beschlüsse im Umlaufweg, Abstimmung vom 15.02.2021

Mit der Novellierung der NÖ Gemeindeordnung am 17.12.2020  ist eine solche Beschlussfassung bis Ende Juni 2021 coronabedingt gestattet. Ich hoffe sehr, dass der Entwurf zum Rechnungsabschluss 2020 wie pandemiebedingt in der GO vorgesehen  auf der Gemeindehomepage einsehbar ist – für den Voranschlag 2021 wurde mir dies (gesetzeswidrig) verweigert.

TO 1 Protokoll vom 21.12.2020 – keine Abänderungsanträge, daher genehmigt: Protokoll GR-Sitzung 21.12.2020

TO 2 – Anpassung des Einheitssatzes für Aufschließungsabgaben: lt. RA 2019 beträgt der Einheitssatz derzeit € 450,–. Mit den Aufschließungskosten wird der Beitrag zu den Straßenbaukosten bezahlt – zur Berechnung hier: https://www.immobilien86.at/artikel-32-aufschliessungskosten

Erhöhung auf 560 € (Verordnung ab 1. April 2021); 5 Gegenstimmen von der ÖVP. In meiner Zeit als GR wurde die Aufschließungsabgabe nicht erhöht, ich kann mich auch davor an keine Erhöhung erinnern; eine Inflationsanpassung erscheint mir sinnvoll. Bei einem Grundstück von 700 m² ergibt sich so eine Verteuerung der Aufschließungsabgabe um ca. 3200 € auf 16.500 € (25 %).

TO 3 – 6: neuer Badpächter Pizzeria Camillo, Badepreise werden heuer nicht erhöht.

TO 7 – Stromvertragsverlängerung mit oekostrom: Damit erspart sich der Bürgermeister die Beantwortung eines meiner Auskunftsbegehren: aktueller Stromlieferant. In der Sitzung am 21.12.2020 war diese Beschlussfassung noch nicht möglich? Trotzdem: sehr positiv!, einstimmig

TO 9 – Voranschlagsvergleichsrechnung – siehe § 83 NÖ GO: „Die Voranschlagsvergleichsrechnung gemäß § 16 VRV 2015 hat alle Mittelaufbringungen und Mittelverwendungen des Haushalts in der Gliederung des Voranschlages zu enthalten; sie muß im Besonderen nachweisen, inwieweit der Voranschlag eingehalten wurde und welche Unterschiede zwischen dem veranschlagten und dem tatsächlichen Wert entstanden sind.“
6 Gegenstimmen (ÖVP)

TO 10 – Verkauf Hauptstraße 179: im GR-Sitzungsprotokoll vom 29.11.2016  stellt der Bgm. fest, dass das Haus äußerst desolat (feucht, Schimmelbefall) sei. Verkauf um 70 €/m², 7 Gegenstimmen (ÖVP, Grüne)

Weiterhin fehlt:

  • die Förderungen für die Vereine
  • der Leasingvertrag fürs E-Carsharing-Fahrzeug läuft im April aus; wie wird es weitergehen?