Bauprojekt Kirchenplatz: Vorstellung und GR-Sitzung 5.9.22

Nun auch auf der Gemeinde-HP; anschließend gleich die GR-Sitzung um 19 Uhr, wo unter anderem der Baurechtsvertrag beschlossen werden soll, seit 5.9. auch auf der  Gemeinde-HP

Projektvorstellung Montag 5.9., 18 Uhr, Gemeindezentrum;
Vortragender ist die GEBÖS

 Bericht von der Gemeinderatssitzung am 5.9.22 – lt. Info bei der Projektvorstellung Geschoßflächenzahl 1,0; also keine Änderung des ÖRP erforderlich Änderung ROP 10.11.22

Bericht von der GR-Sitzung am 12.9.22 – Beschluss des Baurechtsvertrages durch die SPÖ-GR

Die in der GR-Sitzung vom 21.6.22 beschlossene Umwidmung wurde noch nicht öffentlich kundgemacht, somit ist die Änderung noch nicht rechtsgültig!? ( § 24 NÖ ROG: (15) Das örtliche Raumordnungsprogramm ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Genehmigungsbescheides unter Hinweis auf die Genehmigung durch die Landesregierung kundzumachen.)

In vielem bin ich anderer Meinung als die Kritiker der Bebauung; ich bemängle vor allem den „geheimen“ Baurechtsvertrag und die Intransparenz der geplanten Kirchenplatzbebauung. Stellungnahme 11. Änderung ÖRP. Zum Projekt Kirchenplatz hier.

GR Sitzungsprotokoll vom 24.08.2021: TO 3: Das Protokoll ist so knapp wie möglich, welche Fragen wurden in der Sitzung gestellt? Der Baurechtsvertrag wurde von RAin Dr. Wolf geprüft; ich hoffe, die GR haben den Vertrag gründlicher geprüft als seinerzeit den Vertrag mit 10hoch4! Das Grundstück gehört der Gemeinde = den Gemeindebürgern; der Vertrag ist geheim?  Beratungskosten lt. Auskunft des Bgm.: 2700 €; Die RAin war bei der Gemeinderatssitzung am 24.8. anwesend (lt. Protokoll 1,5 Stunden, was wurde da alles besprochen? im Protokoll steht dazu nichts) + Hin- und Rückfahrt + Besprechung mit der Wohnbaugenossenschaft; da bleibt für die Prüfung des Vertrages nicht viel Geld übrig (zusätzlich  zur fehlenden Expertise) …

TO 2: nicht öffentlich; lt. Bericht Prüfungsausschuss wurden bei diesem TO-Punkt 70.000 € Beratungskosten für meine Auskunftsbegehren beschlossen. Auch das ist geheim! Wer hat zugestimmt? Wofür wurde das Geld gezahlt? Die Aufsichtsbehörde meint dazu, sie sei nicht berufen, die Entscheidungen demokratisch legitimierter Gemeindeorgane zu beurteilen…. aber die Gemeinde (= wir alle) darf zahlen?

Wesentliche Parameter für die Höhe des Bauzinses lt. der HP eines Immobiliensachverständigen: Flächenwidmungsplan, Bebauungsbestimmungen; errichteter Immobilientyp, Wertsicherung des Bauzinses, vertraglich vereinbarte Einschränkungen des Baurechtsnehmers, Höhe der Entschädigung am Ende des Baurechts.
Für die Feststellung der Höhe des Bauzinses oder Baurechtszinses verwenden wir für Sie ein bewährtes Modell, mit welchem objektiv und nachvollziehbar der angemessene Bauzins oder Baurechtszins abgeleitet wird.

Ich verlange eine objektive Überprüfung des Bauzinses durch einen Immobiliensachverständigen und die Veröffentlichung VOR Unterzeichnung des Vertrages!
50 Jahre Laufzeit des Baurechtsvertrages; unterschiedliche Herangehensweisen sind möglich:

  • in 50 Jahren liegen die meisten von uns unter der Erde – also egal?
  • wichtig sind nur die nächsten GR-Wahlen – also egal?
  • mit der Klimakrise geht sowieso alles den Bach runter – also egal?
  • sinnvoll ist ein enkeltauglicher Vertrag!

Die Bebauung des Kirchenplatzes ist eine unendliche, intransparente Geschichte, ich verweise auf einen Beitrag 2018! Vieles ist leider auch vier Jahre später noch sehr aktuell

 

 

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