Den Baurechtsvertrag habe ich am 3.11. erhalten. Aktualisierung lt. GR-Sitzung am 11.12.2025: GEBÖS hat die Förderzusage vom Land NÖ noch nicht erhalten, der Dringlichkeitsantrag zur Auflösung des Baurechtsvertrages wurde abgelehnt. Somit sind alle meine Fragen beantwortet und ich habe meinen Antrag auf Bescheiderlasung zurückgezogen.
Zum Baurechtsvertrag:
- die Schwärzungen sind nicht von mir
- im GR-Protokoll ist der Baurechtszins (1,10 € je m² Nettonutzfläche/Monat), exkl. MWSt., wertgesichert einsehbar, ebenso Punkt IV, 6: Reallast zur Sicherstellung der Zahlungsverpflichtung 26.000 €; im Vertrag sicherheitshalber geschwärzt
- der Flächenwidmungsplan (Seite 15) muss uralt sein, den Zusatz „-a“ gibt es seit Jahren nicht mehr; hier der aktuell gültige FWP (Bauland Kerngebiet Nachhaltige Bebauung, Geschoßflächenzahl 1,3 NOE FWP Legende)

- was mir vor allem wichtig war und warum das Wissen um den Inhalt des Baurechtsvertrages für alle Bürger*innen wichtig ist: VIII Für den Fall der Beendigung des Baurechts (im Vertrag bis 31.12.2071) geht das Bauwerk in das Eigentum der Gemeinde über, die hierfür eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe eines Viertels des Bauwertes zu zahlen hat.
50 Jahre Laufzeit des Baurechtsvertrages, zahlen muss in 50 Jahren die zukünftige Bevölkerung. Unterschiedliche Ansichten sind denkmöglich: in 50 Jahren liegen die meisten von uns unter der Erde – also egal? wichtig sind nur die nächsten GR-Wahlen – also egal? mit dem Klimawandel geht sowieso alles den Bach runter – also egal? die Gemeinde muss die Einnahmen aus dem Baurechtszins ansparen!
Laut GR-Sitzung vom 4.11.2025 gibt es bereits Vormerkungen für begleitetes Wohnen; dann sollte die Bevölkerung auch erfahren, wann mit dem Bau begonnen wird! Die Gemeinde hat den Grund 2016 angekauft