Gemeindefinanzen – Gemeindezeitung Frühling 2023

Auch in den vergangenen Jahren haben Bgm. Viktorik und GR Wood-Ryglewska die Finanzen der Gemeinde gelobt (die Gemeinde steht finanziell auf gesunden Beinen). Aus 300 Seiten Rechnungsabschluss ist es natürlich leicht, einzelne positive Zahlen willkürlich herauszupicken; kaum jemand wird den REAB lesen, es wird dem Bgm. vertraut. Ich zeige einige belegbare Falschinformationen:

Gemeindezeitung Bgm. Viktorik

die Reserven/Rücklagen haben sich reduziert: Entwicklung Rücklagen ab 2017 von ca. 310.000 € am 31.12.2016 auf 172.461 € am 31.12.2022; trotz Grundstückverkauf in Streifing 2018 (413.000 €), in Oberkreuzstetten 2021 (68 320 €) und Gebührenüberschüssen von ca. 400.000 € ab 2017.

die Schulden werden sich mit dem Kindergartenzubau stark erhöhen, die Zinsbelastung für diesen Kredit wird wesentlich höher als bei den Krediten für den Volksschulumbau sein Kreditbelastung ab 2015.

Gemeindezeitung, Wood-Ryglewska

die operative Gebarung zeigt mit 539.000 € ein Plus, davon ist abzuziehen: die Investitionen und die Schuldentilgung, übrig bleibt ein Saldo 5 von 12.311 €; in Verbindung mit der Rücklagenreduzierung 2022 von knapp 80.000 € ist der Abschluss 2022 negativ.

zum VA 2023: ein Überschuss von 180.000 € ist geplant – und bereits verplant: VA 2023, Zuführungen Haushaltspotential

Zum Beitrag von Johannes Freudhofmaier zum Voranschlag 2023: Saldo 5 -11.800 €, korrekt. Der Kassenstand im Dezember 2022 liegt bei ca. 200.000 € 368.178,22 €

 

 

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Energiebuchhaltung 2021/2022

Der Jahresbericht für Kreuzstetten (Oktober 2021 – September 2022) liegt vor: 2022 Jahresbericht Energiehaushalt Kreuzstetten

ein Vergleich Jahresbericht 2016 zum aktuellen Bericht:

Energieverbrauch 2016: 598.000 kWh, 2022: 587.000 kWh.  Knapp 2 % Einsparung, das ist viel zu wenig!

Die gestiegenen Stromkosten werden erst im REAB 2023 sichtbar werden, weil die Gemeinde noch zum niedrigen Strom-Fixpreis bis 31.12.2022 beliefert wurde.

  • Stromverbrauch: PV auf alle Gemeindedächer, errichtet von der Gemeinde! Den PV-Ertrag mit einer Energiegemeinschaft für andere Gemeinde-Stromverbraucher nutzen; stattdessen verschenkt die Gemeinde ihre Dächer und lobt sich dafür?
  • Heizenergie: die beheizte Fläche ist größer geworden; trotzdem: Energiesparen! Raumtemperatur absenken ist anscheinend nicht nötig?
  • Straßenbeleuchtung: zügiger Umstieg auf LED in allen Ortsteilen!

In meiner Zeit als Gemeinderätin habe ich mehrere Initiativen gesetzt, die angesichts der gestiegenen Energiekosten mehr als vorteilhaft für die Gemeinde sind:

  • Umstieg von EVN auf Oekostrom AG 2016: die gewaltige Kostensteigerung bei der EVN ist der Gemeinde erspart geblieben
  • den Ausstieg aus dem Bacon-Vertrag habe ich seit Beginn meiner Zeit als Gemeinderätin intensivst betrieben; den Vertrag hat sich beim Abschluss offensichtlich niemand angeschaut! Aus dem Vertrag: als Verrechnungspreis wird vereinbart, dass dieser gleich dem Höchstpreis der Fernwärme Wien ist (trotz Nahwärme Kreuzstetten!), Laufzeit mindestens bis 2030!
  • 2019 bin ich von der Fa. 10hoch4 für meine Kritik am geplanten Vertrag mit der Gemeinde verklagt worden (beantragter Streitwert 130.000 €, rechtskräftiger Freispruch; der Vertrag kann zum Glück nicht zustande). Die SPÖ meint noch immer, dass der Vertrag vorteilhaft gewesen wäre, die Grünen schweigen: die Gemeinde hätte laut Vertrag die kompletten Ersparnisse der Stromkosten ihres Eigenverbrauchs an die Firma bezahlen müssen! Und zwar zu dem Betrag, den die Gemeinde im jeweiligen Zeitraum für ihren sonstigen Strombezug zahlen würde. 20 Jahre lang, eine ordentliche Kündigung war lt. Vertrag ausgeschlossen! Hat den Vertrag von den damaligen Gemeinderäten jemand gelesen? Die Rechtsanwältin hat 12.000 € kassiert – wofür?

Mehrere hunderttausend Euro hat sich die Gemeinde durch meine Initiativen der Vergangenheit erspart; es ist das Geld der Gemeinde, UNSER Geld; es ist UNSER Planet (there is no planet B). Ich habe leider Sorge, dass dies den aktuellen Gemeinderäten egal ist.

 

 

 

 

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Verhandlung LVwG, 12. Juni 2023

Neue Ladung am 16. März erhalten: LVwG 2. Ladung Verhandlung 12.06.2023

diesmal voraussichtlich 5 Stunden anberaumt; öffentliche Verhandlung Gemeindezentrum, 9 Uhr, Richter: MMag. Gerald Kammerhofer (Gerald Kammerhofer war Landesgeschäftsführer des Niederösterreichischen Gemeindebundes (bis 2017) und ist jetzt Richter am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich; vorher: Landesgeschäftsführer Gemeindevertreterverband der VP NÖ; vorher: beim Amt der NÖ Landesregierung in der Abteilung Gemeinden tätig (bis 2013); er ist Autor des Buches „Macht in der Gemeinde“).

alte, abgesagte Verhandlung 22.3.23

Rechnungsabschluss 2022

Auflage des REAB 2022, Gemeinderatssitzung zum Beschluss 4. April 2023, meine zwei Stellungnahmen zum REAB 2022. Aktualisierung 30.3. Antwort Bgm. mit meinen Kommentaren Zu den Zahlen im REAB 2022:

  • Rücklagenreduktion um 78.000 € auf 172.500 € (siehe Entwicklung Rücklagen ab 2017)
  • Beratungsaufwand für meine Auskunftsbegehren 42.000 € (siehe Zahlungen Dr. Wolf ab 2021), plus vermutlich offene Rechnungen 9.283,28 € lt. Antwort des Bgm. zu meiner Stellungnahme
  • Nettoschuldendienst 2022 326.672,01 € (siehe Kreditbelastung ab 2015) nicht korrekt, weil Schuldendienstersätze für ein Abwasserdarlehen nicht ausgewiesen wurden (korrekt vermutlich 278.000 €)
  • Dienstpostenplan: 5 Personen Kindergartenhilfsdienst (2021: 4 Personen), daher höhere Kosten als im VA
  • Abwasserbeseitigung: die Einnahmen übersteigen die Ausgaben um 65.000 €, trotz 52.000 € Kosten für die Instandhaltung von Kanalisationsanlagen (siehe Gebührenüberschüsse ab 2018)
  • Abgabenertragsanteile des Bundes: 1.628.248,43 €, um 200.000 € mehr als im Voranschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verhandlung Landesverwaltungsgericht am 22.3.23 in Kreuzstetten ABGESAGT!

LVwG Verhandlung abgesagtVerhandlung aufgrund der Vertagungsbitte der Gemeinde verschoben, neuer Termin: Verhandlung LVwG, 12. Juni 2023

LVwG Verhandlung 22.3.23: um 10 Uhr im Gemeindezentrum.

Ich habe beim Sachbearbeiter nachgefragt: öffentliche Verhandlung (wer zuhören möchte, ist herzlich eingeladen), Kirchenplatz 3 (also Gemeindezentrum, Erdgeschloß); Beschwerde gegen den Bescheid des Gemeinderates (nicht Gemeindevorstand, das war 2021); Richter MMag. Gerald Kammerhofer (Gerald Kammerhofer war Landesgeschäftsführer des Niederösterreichischen Gemeindebundes und ist jetzt Richter am Landesverwaltungsgericht Niederösterreich; vorher: Landesgeschäftsführer Gemeindevertreterverband der VP NÖ; vorher: beim Amt der NÖ Landesregierung in der Abteilung Gemeinden tätig; er ist Autor des Buches „Macht in der Gemeinde“).

Macht braucht Kontrolle

Meine Bescheidbeschwerde, ich möchte wissen:

  • auf welches Gemeindekonto (IBAN) wurde der Erlös 2018 überwiesen (413.406 €) – mit Beleg der Überweisung!
  • auf dem Rücklagenkonto findet sich 2018 nur ein Eingang von 75.000 €, wo ist der restliche Erlös (belegbar)? Im REAB 2020 erfolgte im Zuge der Umstellung auf die VRV 2015 die buchhalterische Übernahme des Überschusses vom Vorjahr von 421.019,34 € in den Investitionsnachweis Straßenbau; in der Buchhaltung war der Erlös also im Rechnungsabschluss 2020 (erstes Coronajahr) noch vorhanden!

Zehn Jahre (kein) Informationsfreiheitsgesetz

Im Jänner 2013  starteten Josef Barth und andere die Kampagne „Transparenzgesetz.at“  zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und damit die Initiative für ein Informationsfreiheitsgesetz. Innerhalb einer Woche wurde die Petition von mehr als 10.000 Bürger:innen unterstützt. Wann genau ich 2013 unterschrieben  habe, weiß ich nicht mehr;  bis heute ist mir Transparenz auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene ein großes Anliegen.

Mittlerweile haben wir 2023, aber noch immer kein Informationsfreiheitsgesetz. Mehr dazu auf der Homepage des Forum Informationsfreiheit, auf Instagram, im Standard und im  Profil vom 26.2.23: „das Schweigen der Ämter“; im Artikel werde auch ich und die Vorgänge rund um den Grundstücksverkauf erwähnt.
Ich bin Josef Barth und den aktuellen Vorständen des Forum Informationsfreiheit in höchstem Maße dankbar für ihre Hartnäckigkeit; ohne ihr Vorbild und ihre Hilfe hätte ich schon lange aufgegeben. Ich unterstütze die Crowdfunding-Initiative  und bitte (wie schon Anfang 2022) um Ihren finanziellen Beitrag für das Forum.

Seit längerem gibt es Berichte über Organisationen, die Corona-Förderungen widerrechtlich bezogen haben, weil sie zu einer Partei gehören. Das FOI hat zu den Förderungen aus dem NPO-Fonds (Non-profit-organisations) bei der Regierung angefragt und die Daten erhalten. Ich habe gesucht, welche Organisationen in Kreuzstetten Förderungen erhalten haben (möglicherweise unvollständig, ich habe nur den Suchbegriff Kreuzstetten eingegeben): Förderungen NPO-Fonds Kreuzstetten

Dies ist natürlich keine Kritik an den (mit Sicherheit gemeinnützigen und nicht parteipolitischen) Organisationen! Aber es zeigt deutlich, dass Förderungen in Österreich noch immer nicht transparent und nicht selbstverständlich proaktiv öffentlich gemacht werden; und wie dringend wir das FOI und einen Bewusstseinswandel auch in der Bevölkerung brauchen: letztlich sind es unsere Steuern und wir sollten Interesse dafür haben, wie sie verwendet werden.

KIP-Förderungen 2020 bis 2022, Rückblick

Die letzten Daten auf der HP des Finanzministeriums wurden veröffentlicht, somit ist eine kurze Zusammenfassung der Förderungen und Anträge aus der Corona-Zeit sinnvoll; detailliert auf der Seite KIP- Kommunales Investitionsprogamm

Erhaltene Förderungen der Gemeinde: insgesamt hat Kreuzstetten € 159.767,60 erhalten; davon 6.140 € nicht entsprechend der Richtlinien, nämlich:

Antrag vom 17.02.2021
Projektname: LED-Umrüstung Straßenbeleuchtung
Projektbeschreibung: Umbau 5 Stk Neonlampen Generationenspielplatz, Bachweg Niederkreuzstetten auf LED-Solarleuchten
Gesamtkosten brutto: 12.679,20 €
Zweckzuschuss beantragt: 6.139,60 €, ausbezahlt 1.3.  6.139,60 €

Das Geld wurde trotz meiner oftmaligen Aufforderung an die Gemeinde (Mails an Bgm., Vorstände) nicht zurückgezahlt; es wird nach Prüfung bei den Ertragsanteilsvorschüssen abgezogen (einige Anträge anderer Gemeinden wurden zurückgezogen (127 Mio. (siehe Spalte R-T), und vermutlich stattdessen ein anderer Antrag gestellt).

aus dem Jahresrückblick 2021 Bgm. Viktorik

Warum war dieser  Antrag nicht richtlinienkonform?  Zuschussfähig ist ausschließlich die Erneuerung (Umstellung) der Beleuchtung von Straßen, nicht aber die Neuanschaffung; am Bachweg war keine Beleuchtung und der Gehweg ist keine Straße! „Umbau“ steht im Antrag – korrekt wäre Neubau; ein Neubau ist aber nicht förderfähig und wäre zurückgewiesen worden.

Es sind „nur“ 6.000 €, trotzdem verstehe ich nicht, dass man auf meine oftmaligen Hinweise nicht reagiert hat. Eine Trickserei ist nicht möglich, denn „Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass eine Stromeinsparung von mindestens 50 % durch die neu installierte Technik nachgewiesen wird“ – dieser Nachweis wird nicht möglich sein!

Ich kann mir vorstellen, dass auch andere Gemeinden einen nicht richtlinienkonformen Antrag gestellt haben, in der Hoffnung, dass es übersehen wird. Berichte über hohe Überförderungen von Betrieben und missbräuchliche Förderbeantragungen in den Coronajahren gibt es mittlerweile leider zuhauf. Auch im Fall unserer Gemeinde sind es „unsere“ Steuergelder, ich finde eine solche Vorgangsweise nicht in Ordnung.

Aus der Antwort des Bgm. auf mein Auskunftsbegehren zum KIP 2021: „Wir können Ihnen versichern, dass es sich auch bei den zukünftig anfallenden Projekten um im Rahmen des KIP förderfähige Projekte handelt.“  Wie andere Antworten auf meine Auskunftsbegehren unnötig lang (acht! VwGH-Erkenntnisse als Fußnoten. Ich habe keines davon gelesen; wer Lust dazu hat, kann mich gerne zum Inhalt informieren), aber leider unrichtig.

Photovoltaik auf Gemeindedächern

Bgm. Viktorik
ÖVP-Obmann Freudhofmaier

In der Dezember-Gemeinde-zeitung 2022 finden sich lobende Worte von Bgm. Viktorik und ÖVP-Obmann  Freudhofmaier zur PV-Anlage am Feuerwehrhaus Streifing.

Ich schließe mich diesem Lob NICHT an, ich kritisiere (nicht die FF Streifing, sondern die Gemeindeverantwortlichen) und Erinnerungen an die Auseinandersetzung und die Klage der Fa. 10hoch4 2019 kommen auf (rechtskräftiger Freispruch in allen Anklagepunkten).

Auch jetzt kritisiere ich: das Gebäude gehört der Gemeinde, der Stromertrag ebenso. Auf den Fotos lässt sich der Umfang gut ersehen: 50 Module = ca. 18 kWp = ca. 18.000 kWh jährliche Leistung. ÖMAG-Marktpreis 4. Quartal 2022 51,4 c/kWh , 1. Quartal 2023 26,9 c/kWh. Zukunftsvorhersagen sind natürlich nicht möglich, es ist jedoch davon auszugehen, dass der Marktpreis auch in Zukunft hoch bleibt (4. Qu. 2021, vor Ukrainekrieg und hoher Inflation: 12,7 c/kWh). Ich rechne bewusst niedrig, darum nur mit 20 c/kWh = 3.600 € jährlich. Aktualisierung 1.4.2023: ÖMAG-Marktpreis 2. Quartal 2023: 14,46 c/kWh. Bisher hat die Gemeinde den Stromverbrauch der Feuerwehr gezahlt (ca. 2000 kWh/Jahr), sie hat Förderungen von der Gemeinde erhalten, die Kosten für die PV-Anlage (ca. 30.000 €) sollen der Feuerwehr natürlich (durch die Überschusseinspeisung) vergütet werden – aber dann? Nochmal: ich kritisiere NICHT die Feuerwehr (die hat die finanziellen Vorteile für sich erkannt!), ich kritisiere die Gemeinde! Welches Gemeindedach wird als nächstes verschenkt?

Der Strom gehört der Gemeindebevölkerung und sollte  deshalb in einer Energiegemeinschaft für die Gemeinde genutzt werden (z.B. für die Stromkosten im Freibad in den Sommermonaten). Die Windkraft Simonsfeld unterstützt die Gemeinde sicherlich bei der Gründung einer Energiegemeinschaft!