Bericht von der GR-Sitzung am 12.5.2026

Einladungskurrende Sitzung 12. Mai 2026

TOP 1: keine Beanstandungen, daher automatisch genehmigt Protokoll Sitzung 26.3.2026

TOP 2: ÖVP beim 1. NVA dagegen, die anderen Fraktionen stimmen zu; die 220.000 € aus einem Grundstücksverkauf ergeben sich bei einer geplanten Änderung des Flächenwidmungsplans im Herbst (Umwidmung des Kürbiskern-Grundstücks in Betriebsgebiet, siehe GR-Protokoll vom 23.9.25, TOP 16)

Was soll mit dem Geld geschehen? Die ÖVP spricht sich gegen ein „Versickern“ im laufenden Budget aus (dieser Einwand entspricht auch der NÖ Gemeindeordnung § 69: Erträge aus Vermögensveräußerungen sind zur Instandhaltung des Gemeindevermögens, zur Schaffung neuer Vermögenswerte oder zur Tilgung bestehender Darlehensschulden zu verwenden). Der Bgm. spricht von vielen getätigten Investitionen, dass das „alle Gemeinden“?? so machen würden, von den Aufwendungen für das neue Feuerwehrauto…; Bedarfszuweisungen und aufgenommene Darlehen zählen für mich nicht zu „Gemeindeinvestitionen“ aus dem Gemeindebudget!

TOP 3:  Servitutsbestellung beim Kürbiskerngrundstück

 

TOP 4: Teilungsplan Grundstück Nr. 1907

TOP 5: Teilfreigabe BW-A6

TOP 6: Bausperre wird bis 12.6.2027 verlängert Verlängerung Bausperre

TOP 7: Satzungsänderung beim GAUM: ohne Auswirkung auf die Gemeinde

TOP 8 + 9: Freibad-Eintrittspreise bleiben für heuer gleich, nächstes Jahr wird eine Anpassung=Erhöhung nötig sein
Pachtzins 4.000 €, evtl. Reduktion (Schlechtwetter so wie 2025) möglich, Beschluss im GR nötig

 

(Zweite) Bescheidbeschwerde beim LVwG zu den Karpfenzuchtteichen

Am 7.Mai habe ich meine  Bescheidbeschwerde zum Bescheid des Gemeindevorstandes gestellt. Die Beilagen:

1. Berufung Gemeindevorstand abgelehnt, 13.4.2026

2. Bescheidbeschwerde, 8. Jänner 2026 (vom LVwG zurückgewiesen, siehe mein Text in der aktuellen Bescheidbeschwerde)

3. Antrag gemäß IFG vom 24.9.2025

4. ablehnender Bescheid des Bürgermeisters vom  5.1.2026

5. Auskunft der BH Mistelbach vom 13.2.2026

 

Im Gegensatz zu Bgm. und Vorstand meinte die BH:

 

Ich erwarte von Bgm. oder Vorstand eine wahrheitsgetreue Auskunft; die Bauvollendung wurde wo angezeigt, wenn nicht auf der Gemeinde (der Bgm. ist auch Baubehörde)?

Entwurf erster Nachtrags-Voranschlag 2026

Wenn der beschlossene NVA auf der Gemeinde-HP aufliegt, ergänze ich meinen Beitrag!

Auflage Entwurf 1. NVA 20261. NVA 2026 Entwurf, am 26. April habe ich meine Stellungnahme zum Entwurf 1. NVA 2026 an Gemeindebedienstete, Bürgermeister und Gemeinderäte geschickt. Zum REAB 2025 habe ich auf mein Schreiben vom 29. März! noch keine Antwort erhalten. Zum NVA antwortet der Bgm. am 11.5. knapp: Antwort des Bgm., meine Erwiderung: zur Antwort des Bgm. auf meine Stellungnahme 1. NVA 2026, AW Statistik Austria Volkszahl

Änderungen zum VA 2026 (ich hoffe, ich habe nichts übersehen):

  • Haushaltspotential + 21.649 € (im „Irrläufer“-VA 0 € im Vorbericht, beim im GR beschlossenen VA fehlt die Angabe im Vorbericht, nur auf Seite 177)
  • Nettoergebnis -85.900 € (im VA – 30.000 €)
  • Anzahlung FF-Auto NK (übernimmt die Feuerwehr): 164.400,00 statt 239.400,00 €
  • Kindergarten 1.500,00 statt 500 € lt. VA für Anschaffungen – Möbel, Spiele
  • außerordentliche Tilgung Darlehen Kindergarten 789.300,00 €
  • Sportplatz 1.900,00 € Instandhaltung der Anlage
  • Güterwege: 20.000 € statt 25.000 €
  • Freibad: 80.000 statt 30.000 € Bedarfszuweisung
  • Verkauf von Grundstücken 220.000 € (NEU!), Seite 152: Erklärung dazu im Bericht von der GR-Sitzung am 12.5.2026; der Bgm. hätte dies in seiner Antwort zu meiner Stellungnahme kurz erklären können (statt nur zu  schreiben: „Grundstück der Kürbisproduktion“)
  • Veräußerungen von Grundstücken und Grundstückseinrichtungen 68.300,00 statt 65.000 € im VA (Verkauf Grundstück an die Kürbisgenossenschaft, beschlossen in der GR-Sitzung vom 23.9.2025, TOP 16), Grundstückverkauf Gemeinde
  • Kapitaltransfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel BZ II – 87.200,00 € im NVA gestrichen, nur noch laufende Transferzahlungen BZ I 217.600,00 €
  • Auch im NVA wird das Darlehen zur Siedlungserweiterung (400.000 €) komplett dem Kanal zugeordnet. Ist ein Vorsteuerabzug rechtmäßig, wenn die Kosten für die Teichfeldsiedlung nur teilweise den Kanalbau betreffen? Ist dieser Vorsteuerabzug so geplant? (siehe meine Stellungnahme)
  • Auch beim NVA wird die zweckgebundene Rücklage für den Kanal von 65.000 € aufgelöst, obwohl sowohl der EHH als auch der FHH positiv sind (EVA Saldo 1 15.900 €, FVA Saldo 5 51.500 €) und mit der Aufteilung des Darlehens für die Siedlungserweiterung ein noch höherer positiver Saldo zu erwarten ist.

 

 

(Zweite) Bescheidbeschwerde beim LVwG

Am 17. April habe ich Bescheidbeschwerde gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes erhoben Bescheidbeschwerde zum Bescheid des Gemeindevorstandes, am 27.4. von der Gemeinde weitergeleitet Weiterleitung an LVwG

aus dem Text meiner Beschwerde: „Der Text im Bescheid („Berufung zur Bescheidbeschwerde“, „nach Einlangen Ihrer Bescheidbeschwerde“) ist missverständlich, außerdem fehlt bei der Unterschrift der Stempel der Gemeinde“

Zu den seltsamen Begründungen des Gemeindevorstands:

 

meine Beschwerdegründe: Ich wüsste nicht, welche Geschäftsgeheimnisse betroffen wären. § 6 (1) IFG: „… Zu diesem Zweck sind alle in Betracht kommenden Interessen, einerseits an der Erteilung der Information, darunter insbesondere auch an der Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit, und andererseits an der Geheimhaltung der Information, gegeneinander abzuwägen.“ § 6 (2) IFG: „Treffen die Voraussetzungen des Abs. 1 nur auf einen Teil der Information zu, unterliegt nur dieser der Geheimhaltung.“ Adressen, Kontonummern und Ähnliches sind laut Datenschutz persönliche Daten und müssen natürlich geschwärzt werden.

Die Inhalte der Stellungnahme und der Rechnungen mit Leistungsverzeichnissen sind gemäß § 2 (2) IFG Informationen von allgemeinem Interesse für die Gemeindebürger Kreuzstettens und werden auf meiner Homepage (https://kreuzstettenaktuell.com/) veröffentlicht; die hohen Kosten der Stellungnahme von etwa 18.500 € hatte die Gemeinde (= die Gemeindebürger*innen) zu tragen, ebenso wie den ungeklärten Abgang von 413.406 € aus dem Vermögen der Gemeinde, der für die Ausgaben beim Hochwasserschutz vorgesehen war (siehe meine Sachverhaltsdarstellung vom 8. Jänner 2025 an die StA Korneuburg in der Beilage. Für den Hochwasserschutz wurde in der GR-Sitzung vom 11.12.2025, TOP 5 die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 340.000 € beschlossen).

Die Beilagen der Bescheidbeschwerde:

1. Berufung Gemeindevorstand abgelehnt, 13. April 2026
2.  Bescheidbeschwerde an das LVwG vom 15. Dezember 2025 (vom LVwG zurückgewiesen, siehe Text in der aktuellen Bescheidbeschwerde)
3. Sachverhaltsdarstellung an die StA Korneuburg vom 8.1.2025
4. Antrag gemäß IFG vom 10. September 2025
5. ablehnender Bescheid des Bürgermeisters vom 9.12.2025

Bericht von der GR-Sitzung am 26. März 2026

Protokoll Sitzung 26.3.2026

Die Tagesordnung:

TOP 1: keine Einsprüche, daher automatisch genehmigt;  Protokoll 6. GR-Sitzung vom 11.12.2026

TOP 2: zur Kreditrückzahlung beim KIGA wird es demnächst einen Nachtrags-VA geben; Aufteilung der Kosten für die Siedlungserweiterung: in der nächsten GR-Sitzung wird jemand vom Team Kernstock Ziviltechniker die Aufteilung erkären

TOP 3: siehe REAB 2025, ÖVP dagegen

TOP 4 + 5: Gerhard Kaller wird für seine langjährige Arbeit gedankt, neuer Ortsvorsteher ab 1. April ist Emil Schmied

TOP 6: die Brücke gibt es schon jahrzehntelang, einen Vertrag hat es dazu noch nicht gegeben

TOP 7: Der Musikschulverband wächst um Laa und Großharras (siehe NÖN-Artikel)

TOP 8: Es haben sich jetzt doch einige Interessenten für die Freibad-Pacht gemeldet; vergeben wurde die Pacht an einen Tauchlehrer aus Deutsch-Wagram (hat Rettungsschwimmer-Prüfung, ist Bädertechniker, private Tauchschule), Start Freibad erst am 22.5., siehe Info auf der Gemeinde-HP

TOP 9: Gemeindetraktor: größerer Schaden, ist vollkaskoversichert; wird als Totalschaden abgerechnet
9.1. Beschluss zum Kauf eines neuen Traktors (von Fa. Steiner, ~ 100.000 €)
9.2. Leasingvertrag mit dem Bestbietenden (es konnte noch kein Angebot eingeholt werden, weil noch nicht klar ist, was die Gemeinde von der Versicherung erhält, alter Traktor Massey Ferguson, siehe Entwurf REAB Seite 251)

REAB 2025

REAB 2025 beschlossen

Meine Stellungnahme vom 22. März: Stellungnahme Entwurf REAB 2025

Antwort des Bgm. zu meiner Stellungnahme;  meine Antwort darauf habe ich am 29.3. per Mail an Bgm., Gemeinderäte und die Kassenverwalterin der Gemeinde geschickt. Eine Reaktion habe ich noch nicht erhalten.

Am 24. März habe ich Details zum Abwasserhaushalt an die Gemeindebedienstete, den Bürgermeister und die Gemeinderäte geschickt Abwasser lt. REAB 2025

Passend zur Siedlungserweiterung mein Beitrag zu den absurden Anwaltskosten bei der SiedlungAufstellung RA-Kosten Teichfeld

Eine kurze Zusammenfassung des REAB neben den Inhalten meiner Stellungnahme:

Haushaltspotential 1.575 € (Vorbericht, Seite 3)

Nettoergebnis (Seite 4) minus 156.794 €

Abgabenertragsanteile: 1.729.694 € (davon wurde vom Land einbehalten: NÖKAS-Umlage 506.128 €, Sozialhilfe-Umlage 281.579 € und diverse kleinere Beträge siehe Seite 225)

Schuldenstand (Seite 7): 4.676.118 € (also knapp 2.500 € pro Kopf, für eine vierköpfige Familie ca. 10.000 €). Im Vergleich dazu Ulrichskirchen lt. NÖN-Artikel 8.4.26: Nettoergebnis + 600.000 €, Schuldenstand 1,4 Mio €.

Zahlungsmittelreserve: 238.980,75 € (Seite 229): gebundene Rücklage Kanal 31.12.2025 65.020,03 € neu als finanzielle Rücklage ausgewiesen, lt. VA 2026 soll sie aufgelöst werden!?

Leasingverpflichtungen: 33.531 € (Seite 251)

FF-Auto erst 2027 lt. Investitionen

Kassenkredit für den HWS Zinsen 12.908,12 € (Seite 184)

REAB 2025 Entwurf

Antrag zum Baurechtsvertrag mit der Nahwärme, abgelehnt

Am 19. April habe ich den Antrag auf Bescheiderlassung gestellt. Am 7. April 2026 habe ich die Ablehnung des Bürgermeisters erhalten. Seine Begründung: der Vertrag sei im Grundbuch einsehbar. Dies ist gemäß § 9 IFG („Die Verweisung auf bereits veröffentlichte oder auf anderem Weg einfacher zugängliche Informationen ist zulässig.“) erlaubt, auch wenn Grundbuchauszüge nicht kostenfrei sind. Den Grundbuchauszug habe ich heruntergeladen, an die Gemeinde und den Bürgermeister geschrieben und nochmals um Übermittlung des vollständigen aktuellen Baurechtsvertrages ersucht: Antwort auf die Ablehnung, 10.4.2026

(in meiner Antwort habe ich geschrieben: „auch die Eigentumsübertragungen an die Fa. EQUANS scheinen nicht auf!?„. Das ist natürlich Blödsinn, die Gemeinde ist weiterhin zu 100 % Grundstückseigentümerin, die Eigentumsübertragung der errichteten Gebäude ist nicht Thema des Grundbuchs)

Zum Grundbuchauszug: dieser hat laut Signatur zwar die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde, ich vermute aber, dass ich den Auszug nicht auf meine HP stellen darf (in meinem Mail habe ich den Grundbuchauszug angehängt).

Am 9. März 2026 habe ich bei der Gemeinde den Antrag zum Baurechtsvertrag mit der Fa. EQUANS (= unsere Nahwärme) gestellt.

Viele Häuser haben ihre Heizung auf Nahwärme umgestellt, die Gemeindegebäude (mit Schule und Kiga) werden von der Nahwärme versorgt; der Inhalt des Baurechtsvertrags ist deshalb hoffentlich für viele Gemeindeangehörige interessant.

 

zu den vergangenen Turbulenzen rund um die Nahwärme: https://kreuzstettenaktuell.com/2020/01/03/zehn-jahre-nahwaerme-kreuzstetten-ein-rueckblick/ – mittlerweile: 15 Jahre Nahwärme

nachträgliche Verhandlung Abfallsammelzentrum

Am 19. März fand im Gemeindeamt eine nachträgliche wasser- und abfallrechtliche Verhandlung zum Abfallsammelzentrum in Oberkreuzstetten statt: nachträgliche Verhandlung Abfallsammelzentrum OK 19.3.2026

Anwesend waren außer Bgm. Ullmann, Vizebgm. Seidl-Koch und Bauhofleiter Gröger leider niemand von der Gemeindebevölkerung außer mir, ist es der Bevölkerung egal?

Das Abfallsammelzentrum gibt es schon jahrzehntelang; eine abfallrechtliche Genehmigung und wasserrechtliche Bewilligung hat es in der Vergangenheit anscheinend nicht gegeben, Verschärfungen gibt es aktuell in vielen Belangen (befestigter Untergrund, Wasserentsorgung etc.). Eine Auslagerung an GAUM ist (und war schon lange) sinnvoll, siehe der Bericht in der NÖN vom Dezember 2025 zum Grundsatzbeschluss im Gemeinderat.

Antrag zum Stromliefervertrag mit der EVN, abgelehnt

4.3.2026 Antrag gemäß IFG abgelehnt; Antwort auf die Ablehnung des Bgm. 11.3.2026. Reaktion des Bgm.  habe ich keine bekommen,  ablehnender Bescheid 18.5.2026

Aus meinen wichtigen Themen für 2025 hat sich ein Thema bis ins Jahr 2026 gezogen: In der GR-Sitzung am 10.12.2024 wurde der Stromliefervertrag für 2025 mit der EVN beschlossen. Ich habe mich als Gemeinderätin intensiv für den Stromvertrag mit der oekostrom AG eingesetzt und werde das auch für den Stromliefervertrag 2026 tun. Geld für die Windräder nimmt die Gemeinde gerne, den Strom daraus nicht?

Am 10. Februar 2026 habe ich dazu einen Antrag gemäß IFG an den Bürgermeister gestellt, am 12. Februar 2026 ein Schreiben an die Gemeindevorstände per Mail geschickt und um zeitnahe Antworten ersucht.

Beilage bei beiden Schreiben auszugsweise Stromanbieter-Check 2026 von GLOBAL2000.

 

Schreiben an die Aufsichtsbehörde, Antwort am 17.2.2026 erhalten

Auf mein Schreiben vom 4. August 2025 habe ich keine Information erhalten, daher mein neuerliches Schreiben an die Aufsichtsbehörde.

Die Antwort der Aufsichtbehörde: Antwort 17.2.2026 markiert, Stellungnahme des Bürgermeisters an die Aufsichtsbehörde 17.2.2026

Es ist also nicht die Aufgabe der Gemeindeaufsicht, einzelne Rechnungen von Rechtsanwälten auf die Angemessenheit ihrer Höhe hin zu kontrollieren. Das heißt nach meinem Verständnis, absurde Rechnungen von ca. 300.000 € sind ok? Zahlt ja eh nur die Gemeinde (= die Bürger)? Muss ich da klagen? Der Bgm. hat eh schon „gestanden“, dass er nicht gemäß Gemeindeordnung gehandelt hat:

 

Die Beilagen meines Schreibens vom 2.2.2026: