Die Grundlagen der örtl. Raumordnung für die Marktgemeinde Kreuzstetten sind:
- der Flächenwidmungsplan 11. Änderung ÖRP, 16.01.2023 mit Legende: Umwidmung Bauprojekt Kirchenplatz in nachhaltige Bebauung Kerngebiet, Geschoßflächenzahl 1,3
- Aufschließungszone BW-A11 und BW-A12 bei der GR-Sitzung am 4.4.2023 freigegeben: Verordnung BW-A11, 5.4.23 Verordnung BW-A12, 5.4.23
- Teilbebauungsplan Am Teichfeld
- Grundlage für den Flächenwidmungsplan ist das 2020 geänderte NÖ Raumordnungsgesetz
- das ÖEK Kreuzstetten Beschluss Dez. 2019, dazu der Plan ÖEK 2019 Plan und die Kundmachung der Verordnung im Juni 2020
- die regionale Leitplanung (Kreuzstetten befindet sich am Plan der Anlage 7, die Standortkategorien in der Anlage 14)
- die am 24. März 2022 beschlossene Novelle zur Bauordnung
Zum neuen örtl. Raumordnungsprogramm habe ich zahlreiche Beiträge verfasst, dieses Thema wird uns sicher durch die nächsten Jahre begleiten.
Meine Beiträge zum geänderten NÖ Raumordnungsgesetz hier
Grundlage für alle regionalen und überörtlichen Bebauungsabsichten wird die Energie-Raumplanung für NÖs Gemeinden sein; ein Meilenstein: Energie und Raumplanung gehören zusammen!
Ältere Beiträge können Sie nachlesen unter: Ortsentwicklung, Raumordnung – alt