Was gibt es Neues…? Zweite Kundmachung Änderung Flächenwidmungsplan Das Verfassungsgericht hat am 24. Juni entschieden, dass es bei IFG-Verfahren keinen innergemeindlichen Instanzenzug gibt. Meine Beschwerden zum Baurechtsvertrag mit der Nahwärme und zum Vertrag mit der EVN wurden daher am 30.7. ans LVwG weitergeleitet. Mein Anwalt meinte „Für Ihre laufenden Verfahren vor dem Gemeindevorstand hat das keine Auswirkungen“ – der Bgm. ist anderer Ansicht. Es wäre sowohl für die Gemeinde als auch für das Land kostengünstiger, mir die Auskunft ohne Umweg über das LVwG zu erteilen. Infofolder Stammstreckensperren 2026, 2027 Teilen mit: Auf X teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) X Auf Facebook teilen (Wird in neuem Fenster geöffnet) Facebook
Das Verfassungsgericht hat am 24. Juni entschieden, dass es bei IFG-Verfahren keinen innergemeindlichen Instanzenzug gibt. Meine Beschwerden zum Baurechtsvertrag mit der Nahwärme und zum Vertrag mit der EVN wurden daher am 30.7. ans LVwG weitergeleitet. Mein Anwalt meinte „Für Ihre laufenden Verfahren vor dem Gemeindevorstand hat das keine Auswirkungen“ – der Bgm. ist anderer Ansicht. Es wäre sowohl für die Gemeinde als auch für das Land kostengünstiger, mir die Auskunft ohne Umweg über das LVwG zu erteilen.