Am 30.5.2026 habe ich einen Antrag an den Gemeinderat gestellt, nachdem meine Stellungnahme zum REAB 2025 vom Bgm. teilweise unbeantwortet geblieben ist. Die Antwort des Gemeinderats am 1.7. 2026 und meine Antwort darauf; am 7.7. habe ich einen Antrag auf Bescheiderlassung gestellt.
Am 28.8.2026 habe ich den ablehnenden Bescheid eingeschrieben erhalten. Darin wird auf die Zuständigkeit des Bürgermeisters verwiesen (der den Bescheid unterzeichnet hat und Mitglied/Vorsitzender des Gemeinderates ist). Der Gemeinderat ist verpflichtetes Organ der Gemeinde, er hat den REAB 2025 beschlossen.
Ich habe am 5. September Bescheidbeschwerde erhoben, aus meinem Mail: „Im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bitte ich die Gemeinderäte, meinen Antrag zeitnah, umfassend und wahrheitsgemäß zu bearbeiten und damit sowohl der Gemeinde als auch dem LVwG unnötigen Aufwand zu ersparen.“ Am 9. 9. habe ich vom Gemeindeamt die Nachricht bekommen, dass meine Bescheidbeschwerde an das LVwG weitergeleitet wurde.
Punkt 5 meines Begehrens ist hinfällig, da das Land meine IFG-Anfrage rasch, ausführlich und nachvollziehbar beantwortet hat.