ablehnender Bescheid des Gemeinderats, 28.8.2026

Am 30.5.2026 habe ich einen Antrag an den Gemeinderat gestellt, nachdem meine Stellungnahme zum REAB 2025 vom Bgm. teilweise unbeantwortet geblieben ist. Die Antwort des Gemeinderats am 1.7. 2026 und meine Antwort darauf; am 7.7. habe ich einen Antrag auf Bescheiderlassung gestellt.

Am 28.8.2026 habe ich den ablehnenden Bescheid, eingeschrieben erhalten. Darin wird auf die Zuständigkeit des Bürgermeisters verwiesen (der den Bescheid unterzeichnet hat und Mitglied/Vorsitzender des Gemeinderates ist).

Der Gemeinderat ist verpflichtetes Organ der Gemeinde Verpflichtete Organe der Gemeinden lt. IFG, er hat den REAB 2025 beschlossen. Ich werde Bescheidbeschwerde erheben, ich bin auf die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts schon neugierig. Punkt 5 meines Begehrens ist hinfällig, da das Land meine IFG-Anfrage rasch, ausführlich und nachvollziehbar beantwortet hat.

 

 

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