IFG-Antrag zu den Kanalgebühren

Am 27. August 2026 habe ich meinen IFG-Antrag zu den Kanalgebühren an die Gemeinde und den Bürgermeister gemailt und darin sehr kritisch die „verschwundenen“ Überschüsse der letzten zehn Jahre hinterfragt. Die Beilagen:
Gebührenüberschüsse, August 2026  (EHH = Ergebnishaushalt, FHH = Finanzierungshaushalt)
Tätigkeitsbericht Rechnungshof Gebühren Gemeinden 2014
Gebührencheck KDZ
Bgm. kein Überschuss GZ Sommer 2023
REAB 2023, Seite 161 und 162

In der Gemeindezeitung im Herbst 2018 habe ich bereits auf eine nötige Gebührenerhöhung für die Kanalsanierung hingewiesen, alleine durch die nötige Inflationsanpassung.

Ich habe mich mit dem Webinar „Kostendeckende Gebühren in der Kommunalverwaltung“ (Juni 2026) informiert, dies ist allerdings nicht öffentlich, daher sind die Unterlagen dazu nicht auf meiner HP. Den angeforderten Praxisplaner zur Gebührenkalkulation habe ich nicht erhalten „Diese sind speziell für Gemeinden, Städte und öffentliche Organisationen vorgesehen. Zugangsdaten werden daher ausschließlich nach einer offiziellen Anfrage der jeweiligen Einrichtung vergeben.“ 

Der NÖN-Artikel zur Gebührenerhöhung Woche 27/2026. „Keiner saniert privat etwas, das man nicht sanieren muss“ meint darin der Bürgermeister. Ich hoffe sehr, dass Eigenheimbesitzer mit einer Sanierung nicht warten, bis ihr Haus zusammenfällt.

 

 

 

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