Am 2. bzw. 3. Oktober habe ich meine Bescheidbeschwerden Dritte Bescheidbeschwerde NÖ LVwG IFG EVN, 3.10.2026, Dritte Bescheidbeschwerde LVwG Baurechtsvertrag EQUANS, 2.10.2026 an das Gemeindeamt mit der Bitte um Weiterleitung an das NÖ LVwG geschickt. Alle guten Dinge sind drei!
Von der Gemeinde am 7.10.2026 an das LVwG (per Post) weitergeleitet.
30.9.: Ein guter Tag beginnt mit zwei eingeschriebenen Briefe der Gemeinde (ich war zum Empfang daheim!): 28.9. neuer Bescheid zum IFG EVN, 28.9. neuer Bescheid zum IFG Baurechtsvertrag. Sie können sich die Lektüre ersparen, neu ist nur die richtige Rechtsmittelbelehrung (Bescheidbeschwerde an das LVwG). Ich habe bereits am 17. und 18. September Bescheidbeschwerde erhoben – muss ich jetzt nochmal? Laut Info der Gemeinde ja.
Das LVwG hat meine Bescheidbeschwerden am 12.8. zurückgewiesen, ich habe am 14. August rechtsgültige Bescheide angefordert, die eingeschriebenen Bescheide am 15. September 2026 beim Postpartner in Schleinbach geholt und Bescheidbeschwerde erhoben:
Zweite Bescheidbeschwerde Baurechtsvertrag EQUANS, 17.9.2026
Zweite Bescheidbeschwerde EVN-Vertrag, 18.9.2026
Einschreiben verschicken (dazu zum Postpartner in Schleinbach fahren) ist kostengünstiger und einfacher als per Mail mit Amtssignatur? https://www.kreuzstetten.at/Amtssignatur für mich zum Holen (öffentlich) sicher nicht einfacher!
25.9.2026: die Gemeinde verschickte eingeschrieben die Bescheide, dass die Bescheide vom 31.8.2026 aufgrund der fehlerhaften Rechtsmittelbelehrung für nichtig erklärt werden Gemeinde Aufhebung Bescheid Baurechtsvertrag v. 31.8.2026, Gemeinde Aufhebung Bescheid v. 31.8.2026 EVN