Änderung Flächenwidmungsplan: Gärtnerei und Fischteiche

Ich war mehrmals lästig, damit die Unterlagen auf die Gemeinde-HP kommen und habe meine Stellungnahme zur 12. Änderung ROP am 16.8.23 abgegeben

Auflage 12. Änderung ROP 28.6.23  Fotos und Ausschnitte aus den Plänen finden sich in den Entwurf-Unterlagen 12AeF Pläne, 12. Änderung ROP 28.6.23 12AeF_Erl_ohne Anhang. Außer Gärtnerei und Fischteiche sind es nur Widmungsanpassungen (Gesamte Fläche Umwidmung in Wohnbauland: 472 m²).

Zur Gärtnerei/Fischteiche: eine Gärtnerei wurde schon beim ÖEK besprochen, damals war Hermann Böhm anwesend. Es ist natürlich sinnvoll, dass die Gärtnerei als lokale Firma in Kreuzstetten bleibt! Ich kann verstehen, dass für die Gärtnerei der Platz in der Rodelgasse zu eng wird, der geplante Standort ist nahe dem bebauten Ortsteil. Neu angelegte Fischteiche im Weinviertel, die regelmäßig abgelassen und danach erneut mit Grundwasser befüllt werden, sind nicht sinnvoll! Von einer kommerziellen Fischzucht war  in den Besprechungen zum ÖEK, bei denen ich als Gemeinderätin dabei war, keine Rede. Fische in einem Schauteich gerne, Karpfenzucht halte ich im Waldviertel für passend, im Weinviertel in eigens angelegten und mit Grundwasser befüllten Teichen nicht!

0,83 ha Grünland Gärtnerei, 1,55 ha Grünland Wasserfläche, 552 m² Verkehrsfläche öffentlich

  • Betriebshalle ca. 1000 m², Flugdach für Grünschnitt ca. 250 m², Lagerboxen ca. 120 m², Bürogebäude mit Verkaufsraum ca. 350 m², Verkaufsfläche 3.000 m² für Container-, Topfpflanzen u.ä., Schaugarten, Betriebseinfahrt Breite 6 m, Betriebsfläche gesamt 8.750 m²
  • Parkplätze ca. 35 Stellplätze? für ca. 20 – 30 PKW/Tag? (lt. Unterlagen)

 

  • die wasserrechtl. Bewilligung von 2014! (Frist Bauvollendung 31.12.2016), ist abgelaufen. Gibt es eine aktuelle Bewilligung? Geplant waren/sind: Fischteich 1: Volumen 9.700 m³, Fischteich 2: Volumen 6.500 m³, Fischteich 3: Volumen 14.800 m³, Vorwärmbecken: 2x 200 m³, Absetzbecken 310 m³ (1 m³ = 1.000 l)
  • geplante Wasserentnahme (zwei Brunnen auf Gstk. 2562 und 2564) für die Fischteiche: max. pro Brunnen 2 l/s; max. jährl. Wasserbedarf für einen Brunnen ca. 22.560 m³ (= 22.560.000 l)
  • Karpfenbesatz, extensive Nutzung, Abfischen in Dreijahresintervallen/Teich
  • Ausleitung in den Hautzendorfer Bach: 35 l/s (= 3.024.000 l/Tag), 5 Tage Entleerdauer (15.120.000 l)

 

  • aus dem NÖ ROG: § 1 (3): Verwendung von für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung besonders gut geeigneten Böden für andere Widmungen nur dann, wenn geeignete andere Flächen nicht vorhanden sind. Dabei ist nicht nur auf die momentane Nahrungsmittelproduktion, sondern auch auf die Vorsorge in Krisenzeiten, auf die Erzeugung von Biomasse und auf die Erhaltung der  Kulturlandschaft Bedacht zu nehmen. § 14 (2) NÖ ROG: Der Sicherstellung von für die land- und forstwirtschaftliche Produktion wertvollen Flächen ist bei der Entwicklung des Gemeindegebiets besondere Priorität einzuräumen.
  • aus „Wasserzukunft 2050“, Weinviertel: „Ausgehend von einem geringen mittleren Jahresniederschlag von 500 bis 750 mm und einer Grundwasserneubildung von rund 30 bis 45 mm, stellt sich für diese Region ein besonders niedriges nutzbares Dargebot von durchschnittlich nur rund 6 mm pro Jahr ein. Im Prognoseszenario 2050 wird das nutzbare Dargebot durch Klimawandeleinflüsse noch um 10 % verringert angenommen.
  • lt. Entwurf zur Änderung: mittel- bis hochwertiges Ackerland; keine wesentlichen Auswirkungen auf Bodenverbrauch und Versiegelungsgrad?

Ich möchte nicht, dass diese geplante Änderung in der Urlaubszeit unbemerkt untergeht; kein Wort dazu in der Gemeindezeitung Sommer 2023, die Grünen schweigen (GR Hannes Gepp von den Grünen ist Umweltgemeinderat, er arbeitet in der Gärtnerei: ein Interessenskonflikt?). Die Vorgänge in Grafenwörth sollten uns ein mahnendes Beispiel sein, genauer hinzuschauen.

 

 

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..