Antrag zum Stromliefervertrag mit der EVN, abgelehnt, 9.6.26 Bescheidbeschwerde

4.3.2026 Antrag gemäß IFG abgelehnt; Antwort auf die Ablehnung des Bgm. 11.3.2026ablehnender Bescheid 18.5.2026

Aktualisierung, 9. Juni 2026: Bescheidbeschwerde beim Gemeindevorstand erhoben, die Links zu den Beilagen finden sich auf dieser Seite

1. Antrag gemäß IFG vom 10. Februar 2026
2. ablehnender Bescheid mit dem Datum 18.5.2026
3. meine Antwort auf die Ablehnung des Bgm. vom 11.3.2026
4. GR-Protokoll der Sitzung vom 10.12.2024

Davor habe ich bei der EVN nachgefragt, die Antwort: „Da die Gemeinde mein Vertragspartner ist, bekommen sie Auskünfte ausschließlich von Herrn Bürgermeister.“ Auf die Reaktion des Vorstands bin ich gespannt.

Aus meinen wichtigen Themen für 2025 hat sich ein Thema bis ins Jahr 2026 gezogen: In der GR-Sitzung am 10.12.2024 wurde der Stromliefervertrag für 2025 mit der EVN beschlossen. Ich habe mich als Gemeinderätin intensiv für den Stromvertrag mit der oekostrom AG eingesetzt und werde das auch für den Stromliefervertrag 2026 tun. Geld für die Windräder nimmt die Gemeinde gerne, den Strom daraus nicht?

Am 10. Februar 2026 habe ich dazu einen Antrag gemäß IFG an den Bürgermeister gestellt, am 12. Februar 2026 ein Schreiben an die Gemeindevorstände per Mail geschickt und um zeitnahe Antworten ersucht.

Beilage bei beiden Schreiben auszugsweise Stromanbieter-Check 2026 von GLOBAL2000.

 

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