Schreiben an die Aufsichtsbehörde, Antwort am 17.2.2026 erhalten

Auf mein Schreiben vom 4. August 2025 habe ich keine Information erhalten, daher mein neuerliches Schreiben an die Aufsichtsbehörde.

Die Antwort der Aufsichtbehörde: Antwort 17.2.2026 markiert, Stellungnahme des Bürgermeisters an die Aufsichtsbehörde 17.2.2026

Es ist also nicht die Aufgabe der Gemeindeaufsicht, einzelne Rechnungen von Rechtsanwälten auf die Angemessenheit ihrer Höhe hin zu kontrollieren. Das heißt nach meinem Verständnis, absurde Rechnungen von ca. 300.000 € sind ok? Zahlt ja eh nur die Gemeinde (= die Bürger)? Muss ich da klagen? Der Bgm. hat eh schon „gestanden“, dass er nicht gemäß Gemeindeordnung gehandelt hat:

 

Die Beilagen meines Schreibens vom 2.2.2026:

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