genehmigtes Protokoll der 4. GR Sitzung vom 16.10.2023, Unterschriftsverweigerung ÖVP + Grüne, Prüfungsausschuss + Kassenstand 15.9.2023, Überschreitungen beschlossen (SPÖ)
Abwesend war GfGr Martin Mathias
- der TO-Punkt 12 wurde gestrichen, weil es dazu noch neuere Informationen geben wird; wird Ende 2023 oder Anfang 2024 neuerlich auf die TO kommen
- zwei Dringlichkeitsanträge: GR Thomas Viktorik zu den vermeintlichen Überschüssen beim Kanal der letzten Jahre und den vermeintlichen Falschinformationen der ÖVP; angenommen
Dringlichkeitsantrag GfGr Roman Kraft zählt die im ordentlichen Haushalt versickerten Überschüsse der letzten Jahre auf und verlangt die Verwendung des Geldes für die nötige Kanalsanierung. Abgelehnt von der SPÖ, Zustimmung von ÖVP + Grüne. Zum Dringlichkeitsantrag und den Unterlagen auf der ÖVP-Facebookseite Ende Oktober: Gebührenüberschüsse Vergleich mit der ÖVP Oktober 2023; siehe auch: Überschüsse Kanalgebühren - keine Einwendungen zum GR-Protokoll der Sitzung vom 11.7.23, daher automatisch genehmigt genehmigtes Protokoll 11.7.23
- unvermutete Kassaprüfung am 15.9., alles ok
- Mietverträge und Vermessungsurkunde (Kleinigkeiten), Überbrückungskredit (nur Umbenennung; jetzt: Baukonto Hochw., dann?), Subvention Rotes Kreuz, Atemschutzgeräte, Wärmepumpe – einstimmig
- TO-Punkt Überschreitungen: zuerst langes Aufzählen der Unterschreitungen von GR Wood-Ryglewska, danach die Überschreitungen. Die ÖVP kritisiert manches, Überschreitung beim Rechts- und Beratungsaufwand (im Voranschlag 2023 40.900 €), Überschreitung 125.000 €! wofür?? (Anwesenheit von Dr. Annika Wolf bei der nicht-öffentl. Sitzung am 31.1.23 und bei der GR-Sitzung am 4. April 2023 – wofür?, Erstellung Vorlagebericht für meine Verhandlung beim LVwG, Anwesenheit bei der Verhandlung LVwG am 12. Juni: drei Rechtsanwältinnen der Gemeinde! Das ist lt. Auskunft meiner Kontakte absolut unüblich! Ca. 430 € x 3 RAinnen x 5 Stunden Verhandlung + ca. 2 Stunden Anreise + ? Stunden Vorbereitung; ~ 10.000 € Kosten für die Gemeinde). Zustimmung SPÖ
- TO sektorales Raumordnungsprogramm: da ging es um die Reduzierung des Mindestabstandes von Windkraftanlagen zu Gebäuden (lt. ROG NÖ § 20 (3a) 1.200 m zu gewidmetem Wohnbauland), 4 zusätzliche Windräder wären bei uns möglich; abgelehnt
- Dringlichkeitsantrag zu den Kanalüberschüssen: es gibt zur Besprechung mit dem Sachverständigen des Landes schriftliche Unterlagen (ich bekomme sie aber nicht). Es wurde eine genaue Aufstellung zu den angeblich fehlenden Kosten im Gebührenhaushalt der Gemeinde beschlossen. Möglicherweise wurden Kosten in der Buchhaltung beim Abwasser nicht berücksichtigt, ich reite sicher nicht auf einem einzelnen Euro herum; vielleicht sind es nur 550.000 statt 650.000 € Überschüsse – keine Überschüsse kann ich mir nicht vorstellen! Und wie von mir geschrieben: Ich bin auch nicht grundsätzlich gegen eine Gebührenanpassung, aber: zuerst (zweckgebundene) Rücklagenbildung bzw. Verwendung der Überschüsse der vergangenen Jahre für die Kanal-Instandhaltung, dann Kalkulation der Kosten der Instandhaltung, dann Gebührenanpassung (wenn nötig)! Der Überschuss darf nicht weiterhin ins allgemeine Budget fließen.
- Nicht-öffentlich: interne Angelegenheiten (wie auch in der GR-Sitzung am 11.7.23; Nicht-öffentlicher TO-Punkt 28): was dürfen die Bürger nicht wissen??