1. NVA 2024 beschlossen; meine Stellungnahme habe ich am 3. Juni am Gemeindeamt abgegeben. Am 10.6. habe ich die Antwort bekommen, meine Anmerkungen dazu (Zur Antwort des Bgm. zur Stellungnahme NVA 2024) habe ich an die Buchhaltung der Gemeinde geschickt. Die zweite Antwort des Bgm. zum NVA 2024 mit meinen Anmerkungen (zur zweiten Antwort Bmg. NVA 2024) habe ich am 12.6. an die Buchhaltung der Gemeinde geschickt.
Es ist leider doch mehr geworden, bitte trotzdem aufmerksam lesen, vor allem ganz unten:
- Für das Feuerwehrauto muss kein Kredit aufgenommen werden, die Gemeinde erhält vom Land eine Bedarfszuweisung von 55.300 € (siehe Seite 180 NVA)
- zum Hochwasserschutz verweise ich auf das Protokoll vom Prüfungsausschuss 27.3.2024 (das Grundlage für meine Aktualisierung Hochwasserschutz war),
- ebenso wie zur aktuellen finanziellen Lage der Gemeinde. Etliche Förderungen sind bereits 2023 eingegangen, die Rechnungen werden aber erst 2024 gestellt (z.B. für die LED-Umstellung Straßenbeleuchtung); die Zahlen im NVA zu Haushaltspotential, Nettoergebnis und Zahlungsmittelreserven sind daher nicht aussagekräftig und müssen (leider) ignoriert werden.
- Entnahme von Haushaltsrücklagen (siehe Seite 238) 508.200,00! Das erklärt das Nettoergebnis von 767.200,00 (siehe Seite 238 und im Vorbericht)
- haben wir überhaupt noch so hohe Rücklagen? Allgemeine Rücklage 31.12.2023 345.100,00, 31.12.2024 0,00 € (siehe Seite 203)
- Wie schon im Voranschlag für 2024 angeführt: Abgabenertragsanteile 2024 1.743.000 € (um 45.000 € mehr als 2023), dafür höhere NÖKAS-Abgabe und höhere Sozialhilfeumlage. Netto bleibt der Gemeinde weniger als 2023 übrig. Diese Entwicklung beklagen auch viele andere Gemeinden
- neu im NVA ist ein Kredit von ca. 210.900 € für die restlichen Zahlungen für den Hochwasserschutz, die durch die zugesagten Förderungen nicht abgedeckt werden können (siehe Seite 183 NVA)
- 27.700 € Gebührenbremse bei den Kanalgebühren vom Bund, die von der Gemeinde an die Haushalte verteilt wird (siehe Seite 155 +156 NVA). Eine typisch österreichische „Förderung“ von der einen in die andere Hosentasche
- Zahlungseingänge werden sowohl im NVA als auch im Prüfungsausschuss ignoriert? Beilage 1_Baulandmobilisierungsvertrag vom 03_01_2022 Wofür wird/wurden diese Einnahmen verwendet? Siehe meine Anfrage zum NVA, die noch nicht beantwortet wurde
- lt. Gemeinderatssitzung 11.6.2024 soll für die Errichtung der Kanäle Am Teichfeld ein Kredit aufgenommen werden; im NVA findet man dazu nur Ausgaben für Investitionen von 30.000 € (Seite 156 und 179), aber nicht, woher das Geld kommen soll
- sowohl SPÖ als auch ÖVP rechnen schon fix mit den Einnahmen aus dem Repowering der Windräder 2026 (ca. 280.000 € jährlich erhofft), insgesamt erhält die Gemeinde dann somit ca. 350.000 € (75.000 € seit 2018 für die damals neuen Windräder). Sehr positiv, aber: es ist davon auszugehen (und auch sinnvoll), dass die Gemeinde dann keine Bedarfszuweisungen mehr erhält, weil sie genug eigene Einnahmen hat
Auf die Seite 182 des NVA möchte ich besonders hinweisen, denn dort sind auch die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf Streifing 2018 buchhalterisch sichtbar, das reale Geld dafür ist ja „verschwunden“: Verbuchung der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf 2018 im Straßenbau