Zur im Frühling 2024 vom GR beschlossenen 12. Änderung des Flächenwidmungsplanes und der wasserrechtlichen Genehmigung durch die BH habe ich Ende November von der NÖ Umweltanwaltschaft interessante Informationen erhalten: „Ich habe mich dabei nochmal ausführlich erkundigt, ob rechtzeitig (vor Fristablauf) um Fristverlängerung angesucht wurde, dies wurde mir bestätigt, wobei zu jeder Fristverlängerung eine Stellungnahme des Amtssachverständigen für Wasserrecht eingeholt wurde.“
Das bedeutet: vor Fristablauf (31.12.2016) wurde um Verlängerung der Genehmigung angesucht; mit Schreiben vom 19.9.2022 wurde nochmals um Verlängerung angesucht und mit 1.12.2022 genehmigt.
2017 waren bei einer Besprechung zum in Arbeit befindlichen Örtl. Entwicklungskonzept für Kreuzstetten der Raumplaner Reinhard Hrdliczka, der Gärtnereibesitzer Hermann Böhm, Bgm. Viktorik und ich als Gemeinderätin und Leiterin der Arbeitsgruppe zum ÖEK im Gemeindeamt anwesend, eine kommerzielle Karpfenzucht war damals kein Thema, ausschließlich die Gärtnerei. Es hat 2017 offensichtlich einen rechtsgültigen Bescheid der BH für die Errichtung einer kommerziellen Karpfenzuchtanlage gegeben. Wer wusste davon? Nur Hermann Böhm? der Raumplaner R. Hrdliczka? Alt-Bürgermeister Viktorik? Der Umwelt-Gemeinderat Hannes Gepp (arbeitet beim Gärtner Böhm und schweigt auf meine oftmaligen Anfragen dazu; ein Interessenskonflikt?)? Ich wurde nicht informiert, ich hätte ein solches Vorhaben vehement abgelehnt! Habe ich zu naiv vertraut und wurde bewusst davon nicht in Kenntnis gesetzt?
Im letzten Monat habe ich dazu mehr als 20 Mails geschrieben, unter anderem an den Raumplaner, den Grünen GR Hannes Gepp, den Gärtner Hermann Böhm. Antwort auf meine Frage habe ich keine erhalten, auch keine einzige angeforderte Empfangsbestätigung; auszugsweise hier zum Nachlesen Wie recht hatte doch Paul Watzlavick: Man kann nicht NICHT kommunizieren! Welche Antwort schließen Sie aus der Nicht-Kommunikation? Der Bescheid 2014 war ungeschwärzt beim Entwurf zur 12. Änderung ROP im Sommer 2023 angehängt, ich habe geschwärzt, was ich für nötig gehalten habe; falls ich etwas übersehen haben sollte, bitte ich um Nachricht Bescheid BH 2014 geschwärzt und markiert
Aus meinem Mail an Hermann Böhm: Sie könnten/sollen schriftlich klarstellen, dass Sie keine Karpfenzuchtanlage errichten werden und um keine weitere Fristverlängerung ansuchen werden!