Meldung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht

Wie in meinem Beitrag „Wichtige Themen für 2025“ bereits angekündigt, hat mein Anwalt die Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingebracht Sachverhaltsdarstellung-Kreuzstetten-Streifing SV.LAW 2025-01-08.

Am 11.1.2021 habe ich erstmals ein Auskunftsbegehren zum Verbleib der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf 2018 an die Gemeinde gerichtet, damals habe ich auf dieser HP geschrieben: „Ich hatte und habe noch immer großes Vertrauen, dass alles ordnungsgemäß über die Bühne gegangen ist. Ich möchte „nur“ Antworten; für mich und für die Gemeindebevölkerung; es ist unser Vermögen, es sind unsere Schulden.“

Ich habe zwischenzeitlich alles versucht, um eine Meldung an die StA zu vermeiden; vergeblich. Die absurden Anwaltskosten von 2021 bis 2023 lassen mich vermuten, dass der Verbleib der Einnahmen (413.000 €) nicht bekannt werden soll (siehe auch meine  Postwurfsendung im Juni 2022).

Ich bedanke mich bei meinem  Anwalt Florian Prischl  für die freundliche und rasche Bearbeitung meiner Anliegen und seinen juristischen Beistand!

Ich bedanke mich beim NEOS-LT-Abgeordneten Helmut Hofer-Gruber, der sich als einziger Politiker im NÖ Landtag Zeit genommen und meine Suche nach dem Geld in den Rechnungsabschlüssen unterstützt hat; SPÖ, ÖVP und Grüne haben geschwiegen (bei der FPÖ habe ich nicht gefragt, so tief wollte ich nicht sinken).

Ich bedanke mich bei Markus Hametner vom Forum Informationsfreiheit für die jahrelange, intensive und kostenlose Unterstützung bei den vielen Bescheidbeschwerden bis zum LVwG! Alleine hätte ich das niemals geschafft.

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