Koste es, was es wolle!? II

In meiner Stellungnahme zum Teilbebauungsplan „Am Teichfeld“ vom 7. Februar und meinem Auskunftsbegehren zu den absurden Rechtsanwaltskosten vom 5. Februar (präzisiert am 23. April 2025) habe ich um Auskunft zu den Rechtsberatungskosten „Am Teichfeld“ ersucht:

Wofür wurden Rechtsberatungskosten von 69.000 € bezahlt? … Wofür ist eine derart aufwändige und teure Rechtsberatung bei einem (meiner Meinung nach) üblichen Vertrag, den es vermutlich in vielen Gemeinden gibt, überhaupt erforderlich? Wäre dafür nicht der Gemeindebund (der damit Erfahrung und kundige Rechtsanwälte hat) die sinnvolle Kontaktstelle?“

Am 29.4. habe ich von der Gemeinde die Unterlagen (Rechnungen der Kanzlei PHH und die Leistungsaufstellungen) erhalten – DANKE! Diese Unterlagen werfen bei mir eine Fülle an Fragen auf

Aufstellung RA-Kosten Teichfeld

Ich habe mich in der Vergangenheit wiederholt dahingehend ausgesprochen, dass Grundstücksumwidmungen von Grün- auf Bauland nicht zu hohen Gewinnen der Grundstückseigentümer führen dürfen; unverhältnismäßige Einnahmen für Rechtsanwälte lehne ich ebenso deutlich ab!

Kosten PHH Rechtsanwälte gesamt 62.260 €, Arbeitszeit von 161,85 Stunden (das bedeutet einen Monat Arbeitszeit!)

Die Prüfung der Verträge durch eine Rechtsanwältin ist sinnvoll (siehe meine Aufstellung)! Wäre eine Kontrolle der unverhältnismäßigen Rechtsanwaltskosten nicht Aufgabe des Prüfungsausschusses? Wofür wäre der Beitrag der Grundeigentümer ursprünglich gedacht gewesen? Aber es belastet ja nur die Gemeinde, also: KOSTE ES, WAS ES WOLLE!

 

 

 

 

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