Koste es, was es wolle!? IV

aus meiner Stellungnahme zum REAB 2024  zu den ausständigen Gebührenzahlungen der Gemeindebürger:

„Kundenforderungen (Seite 220/221): Abwasserbeseitigung 63.000 €, Müllbeseitigung 26.000 €, ausschließliche Gemeindeabgaben (z.B. Grundsteuer, Aufschließung…) 34.000 €. Lt. Gebarenseinschau vom 27.9.2021 sind die Abgabenrückstände regelmäßig einzufordern. Ich bitte um Erklärung für die hohen Kundenforderungen, die pünktlichen Zahler*innen sollten nicht die Dummen sein.“

Antwort des Bürgermeisters:

 

 

Meine Antwort dazu:

„Kundenforderungen: auch lt. REAB 2022 und 2021 (REAB 2022, ab Seite 173) über 100.000 € aus diesen Titeln; ist das eine indirekte Aufforderung an die Gemeindebürger, ihre Abgaben nicht zu zahlen – weil es anscheinend keine Konsequenzen hat?“

Zu den Gebührenvorschreibungen 2024 lt. REAB, nur Kanal- und Müllgebühren:
510.244 € Kanal- und Müllgebühren erhalten, 88.369 € ausständig; das sind 14,8 % der gesamt zu zahlenden Kanal- und Müllgebühren 2024 (letzte Vorschreibung 2024 war Ende Oktober)

Alle Gemeindebürger haben die Gebührenvorschreibung, zahlbar bis 15. Mai 2025 erhalten; sollte ich so pflichtbewusst sein, sie pünktlich zu bezahlen (oder soll ich auf eine Mahnung warten)? Die Guthaben aus den Kanalgebühren, die alle Gemeindebürger pflichtbewusst bezahlt haben, sind im allgemeinen Budget verschwunden.

KOSTE ES, WAS ES WOLLE? Es ist unser Kanal, für die Sanierung brauchen wir das Geld, das wir in den vergangenen Jahren gezahlt haben! Eine Gebührenanhebung sollte erst erfolgen, wenn die bereits bezahlten Gebührenüberschüsse für die Sanierung nicht ausreichen.

 

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