Zweiter Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz, Antrag auf Bescheiderlassung

Am 6. Oktober habe ich die „Nicht-Auskunft“ der Gemeinde erhalten und am gleichen Tag meinen Antrag auf Bescheiderlassung gestellt.

Ich frage mich: Was soll unter allen Umständen geheim bleiben  und warum? Sollte die Veröffentlichung des Inhalts der Stellungnahme (die zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens geführt hat) nicht positiv für die Gemeinde sein? Die stundenlange Beschäftigung mit dem IFG im Sommer hat sich gelohnt; die Inhalte der Rechnung vom 6.2.2023 haben mich zusätzlich motiviert.

 

 

Am 10. September habe ich den zweiten Antrag gemäß IFG an die Gemeinde gestellt; der Inhalt der Gemeindestellungnahme an die StA Korneuburg mit Kosten von ~19.000 € ist hoffentlich nicht nur für mich interessant.

Dazu berichtete die NÖN im April 2025: https://www.noen.at/mistelbach/kreuzstetten-schluss-mit-teuer-keine-edel-rechtsberatung-fuer-die-gemeinde-mehr-468148446; zum Artikel:

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