Am 6. Oktober habe ich die „Nicht-Auskunft“ der Gemeinde erhalten und am gleichen Tag meinen Antrag auf Bescheiderlassung gestellt.
Ich frage mich: Was soll unter allen Umständen geheim bleiben und warum? Sollte die Veröffentlichung des Inhalts der Stellungnahme (die zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens geführt hat) nicht positiv für die Gemeinde sein? Die stundenlange Beschäftigung mit dem IFG im Sommer hat sich gelohnt; die Inhalte der Rechnung vom 6.2.2023 haben mich zusätzlich motiviert.
Am 10. September habe ich den zweiten Antrag gemäß IFG an die Gemeinde gestellt; der Inhalt der Gemeindestellungnahme an die StA Korneuburg mit Kosten von ~19.000 € ist hoffentlich nicht nur für mich interessant.
Dazu berichtete die NÖN im April 2025: https://www.noen.at/mistelbach/kreuzstetten-schluss-mit-teuer-keine-edel-rechtsberatung-fuer-die-gemeinde-mehr-468148446; zum Artikel:
- „keine Edel-Rechtsberatung“? einen Stundensatz von etwa 360 € exkl. MWSt. hatte auch mein Anwalt (und vermutlich auch der NÖN-Anwalt), der Unterschied sind die verrechneten Stunden und die Inhalte der Rechnungen!
- „teils zeitaufwändigen Anfragen“? seit Juni 2021 war der einzige Inhalt meiner Anfragen bis zum LVwG die reale Verwendung der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf 2018 (die IBAN des Eingangs der Zahlung habe ich bei der Verhandlung vor dem LVwG 2023 erhalten)
- meine Meldung bezog sich nur auf die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf in Streifing, nicht auf die absurden Anwaltskosten der Gemeinde
- „Wir sind nicht die einzige Gemeinde, die über 100.000 Euro im Jahr für Rechtsberatung ausgibt“, wird Bgm. Ullmann zitiert. Das ist korrekt, https://www.derstandard.de/story/3000000277960/notfall-des-klagenfurter-buergermeisters-kommt-steuerzahler-teuer-zu-stehen 1. die Rechtsanwaltskosten für Klagenfurt werden massiv kritisiert, 2. Klagenfurt (100.000 EW) ist etwas größer als Kreuzstetten, 3. ein Großteil der RA-Kosten wird lt. Standard-Artikel vom Klagenfurter Bgm. und seinen Gemeinderäten selbst getragen
- die Antwort von Bgm. Ullmann erfolgte auf ein Auskunftsbegehren des NÖ LT-Abg. Helmut Hofer-Gruber Stellungnahme zum Auskunftsbegehren (nicht an mich, wie die NÖN schreibt)
