Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September 2025 habe ich drei Anträge eingebracht; am 2. November habe ich einen Antrag auf Bescheiderlassung am Gemeindeamt eingebracht, am 6.10. den Antrag auf Bescheiderlassung zu meinem zweiten Antrag gemäß IFG. Aktualisierung: Zum Antrag vom 17.12.25; zu meinem ersten Antrag nach IFG ziehe ich den Antrag auf Bescheiderlassung zurück!
Eine Kurzfassung meiner Anträge, die weder ausufernd sind noch hohen Zeitaufwand zur Beantwortung erfordern:
- 1. Antrag zur Übermittlung des Baurechtsvertrags Kirchenplatz 7, Niederkreuzstetten und meine Frage nach der Zusicherung der Wohnbauförderungsmittel des Landes NÖ. Aktualisierung: alle Fragen beantwortet
- 2. Antrag zur Übermittlung der Stellungnahme der Gemeinde zu meiner Meldung an die StA Korneuburg und der Rechnung dazu. Aktualisierung: Bescheidbeschwerde am 15.12.25
- 3. Antrag zum Baugeschehen der Gärtnerei Böhm in der Badgasse: umfasst der Bau auch die Karpfenzuchtteiche, wer bezahlt für die Verbreiterung der Straße und den Umkehrplatz?
Am 3.11. habe ich von der Gemeinde den Baurechtsvertrag Kirchenplatz 7 erhalten. Das Schreiben des Bürgermeisters dazu lässt vermuten, dass er zum Inhalt des IFG keine Ahnung hat oder dass er vermutet, dass ich keine Ahnung hätte. I