Kundmachung_Verordnung_vom_18.11.2021, rechtsgültig Anfang Dezember
Erledigt:
- von 11.1. bis 22.2. ist der Entwurf öffentlich am Gemeindeamt und elektronisch aufgelegen, Stellungnahmen konnten schriftlich abgegeben werden
- die Landesregierung prüft den Entwurf in fachlicher und rechtlicher Hinsicht
- der Gemeinderat hat die Stellungnahmen in Erwägung zu ziehen und die Prüfung der Landesregierung vor Beschlussfassung abzuwarten (max. 4 Wochen)
- Baulandverträge zwischen Widmungswerber und Gemeinde zur Verhinderung von Baulandhortung (liegen mir nicht vor, waren aber Bedingung für den Beschuss des ÖRP)
- in der GR-Sitzung vom 11. Mai 2021 einstimmig beschlossen (mit kleineren Änderungen vom Land, die mir nicht bekannt sind). Änderungspunkt 10: Freihalteflächen für künftige Siedlungsgebiete (wie im ÖEK vorgesehen, nun auch im ÖRP verankert): Gfrei-S 15 ha! Die geplante Verdichtung wird von vielen kritisiert – dazu ein Uralt-Beitrag, der mit der neuen Raumordnung zumindest teilweise umgesetzt wird Neue Spielregeln für die Bebauung, April 2016
- Prüfung durch die NÖ Landesregierung, dafür hatte sie 6 Monate Zeit
- BW-A11 und BW-A12 bei der GR-Sitzung am 4.4.23 in Bauland umgewidmet Verordnung BW-A11, 5.4.23 Verordnung BW-A12, 5.4.23