(Zweite) Bescheidbeschwerde beim LVwG

Am 17. April habe ich Bescheidbeschwerde gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes erhoben Bescheidbeschwerde zum Bescheid des Gemeindevorstandes, 17. April 2026

aus dem Text meiner Beschwerde: „Der Text im Bescheid („Berufung zur Bescheidbeschwerde“, „nach Einlangen Ihrer Bescheidbeschwerde“) ist missverständlich, außerdem fehlt bei der Unterschrift der Stempel der Gemeinde“

Zu den seltsamen Begründungen des Gemeindevorstands:

 

meine Beschwerdegründe: Ich wüsste nicht, welche Geschäftsgeheimnisse betroffen wären. § 6 (1) IFG: „… Zu diesem Zweck sind alle in Betracht kommenden Interessen, einerseits an der Erteilung der Information, darunter insbesondere auch an der Ausübung der Meinungsäußerungsfreiheit, und andererseits an der Geheimhaltung der Information, gegeneinander abzuwägen.“ § 6 (2) IFG: „Treffen die Voraussetzungen des Abs. 1 nur auf einen Teil der Information zu, unterliegt nur dieser der Geheimhaltung.“ Adressen, Kontonummern und Ähnliches sind laut Datenschutz persönliche Daten und müssen natürlich geschwärzt werden.

Die Inhalte der Stellungnahme und der Rechnungen mit Leistungsverzeichnissen sind gemäß § 2 (2) IFG Informationen von allgemeinem Interesse für die Gemeindebürger Kreuzstettens und werden auf meiner Homepage (https://kreuzstettenaktuell.com/) veröffentlicht; die hohen Kosten der Stellungnahme von etwa 18.500 € hatte die Gemeinde (= die Gemeindebürger*innen) zu tragen, ebenso wie den ungeklärten Abgang von 413.406 € aus dem Vermögen der Gemeinde, der für die Ausgaben beim Hochwasserschutz vorgesehen war (siehe meine Sachverhaltsdarstellung vom 8. Jänner 2025 an die StA Korneuburg in der Beilage. Aktualisierung: für den Hochwasserschutz wurde in der GR-Sitzung vom 11.12.2025, TOP 5 die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 340.000 € beschlossen).

Die Beilagen der Bescheidbeschwerde:

1. Berufung Gemeindevorstand abgelehnt, 13. April 2026
2.  Bescheidbeschwerde an das LVwG vom 15. Dezember 2025 (vom LVwG zurückgewiesen, siehe Text in der aktuellen Bescheidbeschwerde)
3. Sachverhaltsdarstellung an die StA Korneuburg vom 8.1.2025
4. Antrag gemäß IFG vom 10. September 2025
5. ablehnender Bescheid des Bürgermeisters vom 9.12.2025

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..