1. NT VA 2026 beschlossen 12. Mai 2026 (vermutlich ident mit dem Entwurf, lt. Gemeinde-HP wurden nur die Wasserzeichen entfernt)
Änderungen zum VA 2026:
- Haushaltspotential + 21.649 € (im VA 2026 0 €)
- Nettoergebnis -85.900 € (im VA – 30.000 €)
- Anzahlung FF-Auto NK (übernimmt die Feuerwehr): 164.400,00 statt 239.400,00 €
- Kindergarten 1.500,00 statt 500 € lt. VA für Anschaffungen – Möbel, Spiele
- Sportplatz 1.900,00 € Instandhaltung der Anlage
- Güterwege: 20.000 € statt 25.000 €
- Freibad: 80.000 statt 30.000 € Bedarfszuweisung
- Verkauf von Grundstücken 220.000 € (NEU!), Seite 152: Erklärung dazu im Bericht von der GR-Sitzung am 12.5.2026 (geplante Umwidmung im Flächenwidmungsplan in Betriebsgebiet). Dazu passt meine Bemerkung beim VA 2026: Veräußerung des Grundstücks der Kürbiskernanlage, 2024 Veräußerung des Gemeinde-Anteils an der Nahwärme (Einnahmen von 15.000 €), welcher Verkauf wird in Zukunft das Gemeindebudget verbessern?
- Veräußerungen von Grundstücken und Grundstückseinrichtungen 68.300,00 statt 65.000 € im VA (Verkauf Grundstück an die Kürbisgenossenschaft, beschlossen in der GR-Sitzung vom 23.9.2025, TOP 16), Grundstückverkauf Gemeinde
- Kapitaltransfers aus Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel BZ II – 87.200,00 € im NVA gestrichen, nur noch laufende Transferzahlungen BZ I 217.600,00 €
- Auch im NVA wird das Darlehen zur Siedlungserweiterung (400.000 €) komplett dem Kanal zugeordnet. Ist ein Vorsteuerabzug rechtmäßig, wenn die Kosten für die Teichfeldsiedlung nur teilweise den Kanalbau betreffen? Ist dieser Vorsteuerabzug so geplant? (siehe meine Stellungnahme)
- Auch beim NVA wird die zweckgebundene Rücklage für den Kanal von 65.000 € aufgelöst, obwohl sowohl der EHH als auch der FHH positiv sind (EVA Saldo 1 15.900 €, FVA Saldo 5 51.500 €) und mit der Aufteilung des Darlehens für die Siedlungserweiterung ein noch höherer positiver Saldo zu erwarten ist.
außerordentliche Tilgung Darlehen Kindergarten 789.300,00 € schon im VA 2026