Am 7.Mai habe ich meine Bescheidbeschwerde zum Bescheid des Gemeindevorstandes gestellt. Die Beilagen:
1. Berufung Gemeindevorstand abgelehnt, 13.4.2026
2. Bescheidbeschwerde, 8. Jänner 2026 (vom LVwG zurückgewiesen, siehe mein Text in der aktuellen Bescheidbeschwerde)
3. Antrag gemäß IFG vom 24.9.2025
4. ablehnender Bescheid des Bürgermeisters vom 5.1.2026
5. Auskunft der BH Mistelbach vom 13.2.2026
Im Gegensatz zu Bgm. und Vorstand meinte die BH:
Ich erwarte von Bgm. oder Vorstand eine wahrheitsgetreue Auskunft; die Bauvollendung wurde wo angezeigt, wenn nicht auf der Gemeinde (der Bgm. ist auch Baubehörde)?
