Aktualisierung: am 1. Juli 2026 war eine Verhandlung beim LVwG St. Pölten, zu der ich irrtümlich nicht erschienen bin. Die zweiminütige Stellungnahme dazu nach der zweiten Verhandlung hätte mir zur Information genügt und ich hätte keine Bescheidbeschwerde beim LVwG gestellt.
Wie es Fischen bei Wassertemperaturen von vermutlich um die 30° oder höher gehen soll, müssen Sie die Gärtnerei Böhm fragen: http://bioteiche.at/, die Karpfenzuchtteiche haben vermutlich keine Bioqualität!
Meine Berufungsanträge, daneben die mündlichen Aussagen des Bgm.:
1.1. hat die örtliche Baubehörde Unterlagen zur Bauvollendung der Karpfenzuchtteiche erhalten? – nein, dafür ist nur die Wasserrechtsbehörde der BH zuständig (Auskunft der BH Mistelbach vom 13.2.2026)
1.2. wurde bereit eine Baubewilligung für die Gärtnerei erteilt? – nein
1.3. wer bezahlt für die geplante Verbreiterung der Straße und den Umkehrplatz bei der Gärtnerei – war noch kein Thema, da es noch keine Baubewilligung für die Gärtnerei gibt
Am 7. Mai habe ich meine Bescheidbeschwerde zum Bescheid des Gemeindevorstandes gestellt, am 28.5. wurde sie ans LVwG übermittelt. Die Beilagen:
1. Berufung Gemeindevorstand abgelehnt, 13.4.2026
2. Bescheidbeschwerde, 8. Jänner 2026 (vom LVwG zurückgewiesen, siehe mein Text in der aktuellen Bescheidbeschwerde)
3. Antrag gemäß IFG vom 24.9.2025
4. ablehnender Bescheid des Bürgermeisters vom 5.1.2026
5. Auskunft der BH Mistelbach vom 13.2.2026