Am 19. April habe ich den Antrag auf Bescheiderlassung gestellt. Am 7. April 2026 habe ich die Ablehnung des Bürgermeisters erhalten. Seine Begründung: der Vertrag sei im Grundbuch einsehbar. Dies ist gemäß § 9 IFG („Die Verweisung auf bereits veröffentlichte oder auf anderem Weg einfacher zugängliche Informationen ist zulässig.“) erlaubt, auch wenn Grundbuchauszüge nicht kostenfrei sind. Den Grundbuchauszug habe ich heruntergeladen, an die Gemeinde und den Bürgermeister geschrieben und nochmals um Übermittlung des vollständigen aktuellen Baurechtsvertrages ersucht: Antwort auf die Ablehnung, 10.4.2026
(in meiner Antwort habe ich geschrieben: „auch die Eigentumsübertragungen an die Fa. EQUANS scheinen nicht auf!?„. Das ist natürlich Blödsinn, die Gemeinde ist weiterhin zu 100 % Grundstückseigentümerin, die Eigentumsübertragung der errichteten Gebäude ist nicht Thema des Grundbuchs)
Zum Grundbuchauszug: dieser hat laut Signatur zwar die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde, ich vermute aber, dass ich den Auszug nicht auf meine HP stellen darf (in meinem Mail habe ich den Grundbuchauszug angehängt).
Am 9. März 2026 habe ich bei der Gemeinde den Antrag zum Baurechtsvertrag mit der Fa. EQUANS (= unsere Nahwärme) gestellt.
Viele Häuser haben ihre Heizung auf Nahwärme umgestellt, die Gemeindegebäude (mit Schule und Kiga) werden von der Nahwärme versorgt; der Inhalt des Baurechtsvertrags ist deshalb hoffentlich für viele Gemeindeangehörige interessant.
zu den vergangenen Turbulenzen rund um die Nahwärme: https://kreuzstettenaktuell.com/2020/01/03/zehn-jahre-nahwaerme-kreuzstetten-ein-rueckblick/ – mittlerweile: 15 Jahre Nahwärme
