Auch für 2023 hat der Bund ein Kommunales Investitionsprogramm (KIP bzw. KIG – Kommunales Investitionsgesetz) von 1 Mrd. Euro beschlossen, das kommunale Investitionsprogramm 2023 ist eine erweiterte Version des Programms aus dem Jahr 2020. Ich habe die Durchführungsbestimmungen aufmerksam gelesen und werde die Anträge unserer Gemeinde genau beobachten (sie sind online einsehbar).
Zum KIP 2023 habe ich eine sehr ausführliche Seite eingerichtet; weitere Beiträge kommen, wenn von der Gemeinde Förderanträge gestellt werden.
Ich hoffe, die Gemeinderäte lesen die Durchführungsbestimmungen (genauer als 2020); damals hat es keinerlei Beschlüsse im Gemeinderat gegeben; wer hat 2020 die Anträge beschlossen? Der Gemeindevorstand? Der Bürgermeister im Alleingang?
Zum Kindergartenumbau:

Investitionszuschuss aus dem KIP 2023: 81.000 €; § 5, D.4.: der Standard „Niedrigstenergiegebäude“ ist verpflichtend einzuhalten und bei der Endabrechnung zu bestätigen. Ich bitte die zuständigen Gemeinderäte und BM Martin Böck um Beachtung!
Zur Straßenbeleuchtung LED-Umstellung:

Der Endabrechnung ist ein Nachweis über eine insgesamte Stromeinsparung von mindestens 50 % gegenüber dem derzeitigen Beleuchtungssystem anzuschließen.
Wie wird/wurde dieser Nachweis beim KIP 2020 erbracht? KIP-Förderungen 2020 bis 2022, Rückblick
Somit gehe ich davon aus, dass wir bald die einzige Gemeinde ohne PV auf den Gemeindedächern sein werden 😦 Laut der Gemeindezeitung wurde die Entscheidung für die Verwendung der Bundeszuschüsse bereits getroffen. Von wem? Vom Ortskaiser allein?
Danke, das schauen wir uns an…
LG Josef Vock
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