Die letzten Daten auf der HP des Finanzministeriums wurden veröffentlicht, somit ist eine kurze Zusammenfassung der Förderungen und Anträge aus der Corona-Zeit sinnvoll; detailliert auf der Seite KIP- Kommunales Investitionsprogamm
Erhaltene Förderungen der Gemeinde: insgesamt hat Kreuzstetten € 159.767,60 erhalten; davon 6.140 € nicht entsprechend der Richtlinien, nämlich:
Antrag vom 17.02.2021
Projektname: LED-Umrüstung Straßenbeleuchtung
Projektbeschreibung: Umbau 5 Stk Neonlampen Generationenspielplatz, Bachweg Niederkreuzstetten auf LED-Solarleuchten
Gesamtkosten brutto: 12.679,20 €
Zweckzuschuss beantragt: 6.139,60 €, ausbezahlt 1.3. 6.139,60 €
Das Geld wurde trotz meiner oftmaligen Aufforderung an die Gemeinde (Mails an Bgm., Vorstände) nicht zurückgezahlt; es wird nach Prüfung bei den Ertragsanteilsvorschüssen abgezogen (einige Anträge anderer Gemeinden wurden zurückgezogen (127 Mio. (siehe Spalte R-T), und vermutlich stattdessen ein anderer Antrag gestellt).

Warum war dieser Antrag nicht richtlinienkonform? Zuschussfähig ist ausschließlich die Erneuerung (Umstellung) der Beleuchtung von Straßen, nicht aber die Neuanschaffung; am Bachweg war keine Beleuchtung und der Gehweg ist keine Straße! „Umbau“ steht im Antrag – korrekt wäre Neubau; ein Neubau ist aber nicht förderfähig und wäre zurückgewiesen worden.
Es sind „nur“ 6.000 €, trotzdem verstehe ich nicht, dass man auf meine oftmaligen Hinweise nicht reagiert hat. Eine Trickserei ist nicht möglich, denn „Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass eine Stromeinsparung von mindestens 50 % durch die neu installierte Technik nachgewiesen wird“ – dieser Nachweis wird nicht möglich sein!
Ich kann mir vorstellen, dass auch andere Gemeinden einen nicht richtlinienkonformen Antrag gestellt haben, in der Hoffnung, dass es übersehen wird. Berichte über hohe Überförderungen von Betrieben und missbräuchliche Förderbeantragungen in den Coronajahren gibt es mittlerweile leider zuhauf. Auch im Fall unserer Gemeinde sind es „unsere“ Steuergelder, ich finde eine solche Vorgangsweise nicht in Ordnung.
Aus der Antwort des Bgm. auf mein Auskunftsbegehren zum KIP 2021: „Wir können Ihnen versichern, dass es sich auch bei den zukünftig anfallenden Projekten um im Rahmen des KIP förderfähige Projekte handelt.“ Wie andere Antworten auf meine Auskunftsbegehren unnötig lang (acht! VwGH-Erkenntnisse als Fußnoten. Ich habe keines davon gelesen; wer Lust dazu hat, kann mich gerne zum Inhalt informieren), aber leider unrichtig.