… schreibt der Bgm. in der Herbst-Gemeindezeitung. Diese Meinung kann ich dem Erkenntnis des LVwG (ab Seite 30) nicht entnehmen. Laut Erkenntnis: Es kann nicht festgestellt werden, wofür 413.000 € verwendet wurden.
Die Meinung des Bürgermeisters erinnert wohl nicht nur mich an Ischgl 2020.
„die Buchhaltung ist einwandfrei“? – die Buchhaltung wurde nicht überprüft. Meine Frage nach der Differenz zwischen der Buchhaltung (Einnahmen im REAB 2020 vorhanden Investitionstätigkeit Straßenbau REAB 2020) und dem Kassenistbestand (Einnahmen am 31.12.2019 großteils nicht mehr vorhanden Kontostände ab 2016 Aktualisierung September 23) wurde beiseite gewischt. In der Buchhaltung gibt es keine Information zur Verwendung des Geldes?
„Es sind keine Gelder verschwunden“: Wer noch nie 400.000 € ausgegeben und nach zwei Jahren nicht mehr gewusst hat, wofür – der werfe den ersten Stein 🙂
„Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen“? 400.000 € vom Grundstücksverkauf + mehr als 200.000 € absurde Rechtsanwaltskosten sind weg; es handelt sich um Geld der Gemeinde; ein solches Vorgehen klingt für mich eher nach Untreue, aber es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, ich habe keine Beweise und bin juristischer und buchhalterischer Laie.
Wie schon im Sommer 2022 geschrieben:
- ich schließe aus, dass das Geld für Straßenbauprojekte verwendet wurde (dort wurde der Überschuss im REAB 2020 als Einnahme verbucht, Ausgaben sind dem Betrag nicht zuzuordnen)
- ich schließe aus, dass das Geld für den Volksschulumbau verwendet wurde finale Abrechnung Kosten Schulumbau
- ich schließe aus, dass das Geld für Aufwendungen rund um die Covid-Pandemie (ab März 2020) verwendet wurde (es war schon davor großteils nicht mehr auf den Gemeinde-Bankkonten)
- ich schließe aus, dass das Geld privat in den Taschen des Bürgermeisters oder anderer Gemeinderäte gelandet ist
Die liquiden Mittel der Gemeinde 31.12.2016: 531.000 €, 31.12.2022: 368.178,22 €. Dazwischen Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf Streifing 2018 413.000 €, aus dem Grundstücksverkauf Oberkreuzstetten 2021 68.000 €, die KIP-Förderung des Bundes 2020/21: 160.000 € und Gebührenüberschüsse von ca. 600.000 €.
„formal endgültig erledigt“: das Verfahren beim LVwG ist erledigt, ich habe alle Auskünfte erhalten, die ich mir erhofft habe. Ich werde alles mir Mögliche tun, damit die Einnahmen aus dem Grundverkauf und die absurden Anwaltskosten den Weg zurück in die Gemeindekasse finden. Zum Verfahren beim LVwG zum Nachlesen bei Interesse hier
Aus Selbstschutz werde ich meine Aktivitäten nicht (sofort) öffentlich machen. Falls die Rechtsanwältin der Gemeinde wieder mal meine HP durchsucht: bitte klären Sie den Bürgermeister zu „tätiger Reue“ auf.
