Vier Jahre nach meinen Auskunftsbegehren im Jänner 2021 (unter anderem zu den Einnahmen Grundverkauf Streifing 2018) ist es für mich an der Zeit, wiederum ein Auskunftsbegehren zu den absurden Rechtsberatungskosten zu stellen; dazu habe ich auch ein Schreiben an die Volksanwaltschaft gesendet und am 12.2. eine Antwort erhalten.
Die Beratungskosten 2021 (127.000 €) habe ich bewusst nicht in mein Auskunftsbegehren einbezogen, die Fragen dazu wären zu lang. Vier Antworten auf meine Auskunftsbegehren (22 Seiten), alle vier belegbar falsch, falsche Behörde, die den Bescheid ausgestellt hat… Am 2. April habe ich eine Antwort von Bgm. Peter Ullmann erhalten; meine Antwort darauf (per Mail am 23.4.2025 und zusätzlich gedruckt und abgestempelt im Gemeindeamt; doppelt hält besser)
Ebenso habe ich eine Stellungnahme zum geänderten Teilbebauungsplan „Am Teichfeld“ abgegeben, diese enthält auch meine Fragen zu den absurden Beratungskosten (67.000 €) für den Vertrag mit den Grundstückseigentümern. Am 2. April habe ich von Bgm. Ullmann auch eine Antwort zu den Infrastrukturkosten erhalten, darauf habe ich bereits per Mail geantwortet.
Und schließlich noch eine Zusammenfassung zu dem im allgemeinen Konto versickerten Guthaben VS-Umbau.