Meine Berufungen zu meinen Anträgen gemäß IFG wurden vom Gemeindevorstand abgelehnt: Berufung zur Stellungnahme an die StA abgelehnt, Berufung zu den Karpfenzuchtteichen abgelehnt
Es freut mich, dass die Berufungen so schnell bearbeitet wurden, somit kann ich nun zum zweiten Mal Bescheidbeschwerde beim Landesverwaltungsgericht (siehe erste und zweite Beschwerde) erheben – auch wenn bei beiden Schriftstücken das Wort „Bescheid“ fehlt! Ich habe darauf die Gemeindevorstände und -bedienste per Mail hingewiesen und um Berichtigung ersucht.
Zu den seltsamen Begründungen des Gemeindevorstandes:
1. Zu meinem Antrag auf Information zur Stellungnahme der Gemeinde an die Staatsanwaltschaft: 
Welche Geschäftsgeheimnisse? Kein allgemeines Interesse? Die absurd hohen Kosten der Stellungnahme (~ 18.500 €) hat die Gemeinde (= die Gemeindebürger*innen) zu tragen; ebenso wie die „verschwundenen“ Einnahmen (413.000 €) des Grundstückverkaufs in Streifing 2019, wo ich am 8.1.2025 über meinen Anwalt eine Sachverhaltsdarstellung bei der StA Korneuburg eingebracht habe.
2. Zu meinem Antrag auf Information zu den Karpfenzuchtteichen der Fa. Böhm:![]()
mangelnde Verfügbarkeit? Es gibt keine Baubewilligung (oder ist sie in der „Rundablage“ gelandet)? Die Auskunft der BH war informativer, auf einige Fragen an die Gemeinde hätte ich trotzdem gerne eine Antwort.