NÖ GO: mit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September 2025 lautet das Gelöbnis der Gemeinderäte, § 97:
alt, aus Coronazeiten: Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die NÖ Gemeindeordnung am 16. April 2020 angepasst, ein zweites Mal am 17.12.2020 geändert – Corona-Bestimmungen bis 30. Juni 2021 verlängert, ein drittes Mal am 20.5.2021 geändert: NÖ GO – Umlaufbeschlüsse sind bis Ende 2021 möglich
der Kreuzstetter Gemeinderat hat das sehr oft genutzt; andere Gemeinden haben es geschafft, trotz Corona die Sitzungen mit physischer Anwesenheit abzuhalten.