So schnell kann’s gehen: Dienstag, 31.1. Gemeinderatssitzung, am 3.2.2023 habe ich das Schreiben der Gemeinde dazu erhalten (Datum des Schreibens 31.1.: hat da jemand Überstunden gemacht, oder war der Brief schon vorab verfasst?), Unterschrift GfGR Franz Fallmann. Aber die Anwesenheit der Rechtsanwältin bei der Sitzung war erforderlich?
Den Vorlagebericht habe ich diesmal nicht bekommen (gesetzlich auch nicht vorgesehen, bekommt nur das LVwG). Ich habe versucht, einen inoffiziellen „Vorlagebericht“ in Anlehnung an den Vorlagebericht 1.3.2022 der Gemeinde (der mir vermutlich irrtümlich zugesendet wurde) zu erstellen: selbst erstellter „Vorlagebericht“. Mit dem Vorlagebericht der Gemeinde wurde das Verfahren an das LVwG übergeben, zur weiteren Vorgangsweise hier
Zu den absurden „Beratungskosten“ der Rechtsanwältin habe ich eine Aufstellung gemacht: Aktualisierung mit beschlossenem REAB 2022 Zahlungen Dr. Wolf ab 2021, erstellt 7.4.23
Die umfangreichen Schriftstücke habe ich zusammengefügt und komprimiert; bitte höchstens überfliegen!! Sollte jemand das Bedürfnis nach genauerer Lektüre haben, bitte ausreichend Alkohol/Psychopharmaka verfügbar halten, sonst kann ich etwaige psychische Schäden nicht ausschließen 🙂 Ich will nur zeigen, dass die absurden „Beratungskosten“ unverhältnismäßig sind! Alle Parteien in Kreuzstetten schweigen dazu, kommt nur mir das sehr verdächtig vor?
Div. Schriftstücke 2021: Auskunftsbegehren, Auskünfte, Berufungen, Bescheide 2021
Div. Schriftstücke 2022: Erkenntnis LVwG, Auskünfte, Berufungen, Bescheide 2022