- Grundstücksverkauf in Streifing 2018: Im Oktober 2024 hat mein Anwalt Florian Prischl (den einige noch aus der Verhandlung 2023 vor dem LVwG kennen), einen eingeschriebenen Brief an den Bürgermeister und alle Gemeinderät*innen gerichtet; keine Reaktion. Ich habe ihn daraufhin mit der Ausarbeitung einer Sachverhaltsdarstellung beauftragt, die er am 8. Jänner 2025 bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingebracht hat.
- Am 5.2.2025 habe ich ein Auskunftsbegehren zu den absurden Rechtsberatungskosten an Bgm. Ullmann gerichtet Aktualisierung: und am 2. Juli 2025 die Rechnungen erhalten, Schreiben an die Volksanwaltschaft; Aktualisierung
- Zu den Karpfenzuchtteichen: ich werde weiterhin bei Hermann Böhm auf eine schriftliche Klarstellung drängen, dass er keine Karpfenzuchtanlage errichten und um keine weitere Fristverlängerung bei der BH ansuchen wird. Der Flächenwidmungsplan sollte dann bei nächster Gelegenheit angepasst werden
- Den Rechnungsabschluss 2024 werde ich aufmerksam kontrollieren, mit besonderem Blick auf den Schuldenstand, ebenso wie auf die
- Kosten für den Kindergartenzu- und -umbau. Auf die Errichtung von Photovoltaikanlagen bei Volksschule, Kindergarten und anderen geeigneten Gemeindedächern und einer Energiegemeinschaft zur Nutzung des Sonnenstroms bei anderen Gemeindeeinrichtungen (Gemeindeamt, Freibad…) werde ich weiterhin drängen Schreiben an die Aufsichtsbehörde
- Betriebsgebiet Streifing: ich habe bei der Arbeit zum Örtlichen Entwicklungskonzept die Betriebsgebiet-Erweiterung befürwortet; weder vom Ortsvorsteher G. Hrbek (SPÖ) noch von ÖVP oder Grünen hat es dazu irgendwelche Einwände gegeben. Sinnvollerweise ist ein Ort nicht nur Schlafstätte, sondern auch Standort von kleinen, ortsnahen Betrieben. Fa. Prokop hat das Kaufansuchen aufgrund des Widerstands in Streifing zurückgezogen; der Gemeinde entgehen dadurch ~ 10.000 € Kommunalsteuer = Einnahmen für die Gemeinde.
- In der GR-Sitzung am 10.12.2024 wurde der Stromliefervertrag für 2025 mit der EVN beschlossen. Ich habe mich als Gemeinderätin intensiv für den Stromvertrag mit der oekostrom AG eingesetzt und werde das auch für den Stromliefervertrag 2026 tun. Geld für die Windräder nimmt die Gemeinde gerne, den Strom daraus nicht? Die Änderung im FWP für das Repowering der Windräder wurde in der GR-Sitzung am 3. April 2025 beschlossen.
- Am 1.9.2025 tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Ich habe bereits eine längere Liste an Auskunftswünschen, die ich im Herbst einbringen werde.