Betriebsgebiet Streifing

Am 17.10. fand dazu eine Infoveranstaltung im Feuerwehrhaus Streifing statt.

Einige Infos zur möglichen Nutzung des Betriebsgebietes (war schon Thema in der GR-Sitzung am 11.6.2024, TOP 12):

  • das örtl. Entwicklungskonzept wurde Ende 2019 beschlossen, ich habe damals als Gemeinderätin sehr intensiv mitgearbeitet
  • im ÖEK steht zum Betriebsgebiet: „Die Marktgemeinde Kreuzstetten stellt gemäß RegROP Wien Umland Nord keinen Standortraum dar. Die Widmung von Betriebsbauland ist daher nur für lokale Betriebe, die aus dem Ortsbereich ausgesiedelt werden oder für die Ansiedelung von Betrieben mit lokaler Bedeutung zulässig. (ÖEK Seite 102)
  • Google Maps

    Lt. GR-Sitzungsprotokoll: bei einer Fläche von 5.000 m² Hauptsitz = Kommunalsteuereinnahmen für die Gemeinde; angedacht ist der hintere Teil der als BB gewidmeten Fläche

Fa. Pochop hat derzeit Ihren Sitz in Bogenneusiedl und möchte lt. ihrer HP vergrößern/umsiedeln; den derzeitigen Sitz der Fa. in Bogenneusiedl kann man online ansehen und auch im Ort wg. Lärmbelästigung fragen – lt. Herrn Pochop hat es in Bogenneusiedl in 28 Jahren (verkehrsberuhigte Nebenfahrbahn), weder Anzeigen noch sonstige Beschwerden der Anrainer gegeben

Ich bin völlig neutral, nur wüsste ich gerne, was die Anrainer lieber auf einem Betriebsgebiet haben würden. Ich bin kein NIMBY (Not In My BackYard), mir fehlen die Argumente der Gegner*innen, die vermutlich jederzeit mit ihren Autos fahren, auch in der Nacht und am Wochenende. Am Flächenwidmungsplan ist das Grundstück (10. Änderung FWP, einstimmig in der GR-Sitzung 11. Mai 2021) als Betriebsgebiet gewidmet, es hat dazu keinerlei Einwendungen gegeben, weder vom Streifinger Ortsvorsteher GR Herbert Hrbek (SPÖ)  noch von der ÖVP oder den Grünen! Mögliche Lärmbelästigung der Anrainer? Es gibt dort keine Anrainer!

Aktualisierung GR-Sitzung am 10.12. (angeblicher Initiativantrag): längere Diskussion zur Frage, ob die Unterschriftenliste als Initiativantrag zu werten sei. Ich kenne die Unterschriftenliste nicht, aber § 16 der NÖ GO stellt für einen Initiativantrag genaue Vorgaben; ich habe 2014/15 (damals noch als Grüne) einen Initiativantrag zum Postpartner eingebracht, weiß also, wovon ich spreche: Initiativantrag Postpartnersuche, Unterschriftenliste Initiativantrag Postpartnersuche

zu einer anderen Verwendung des Betriebsgebietes:

  • öffentlichen Spielplatz/Sportstätte wird es in Streifing sicher keine geben, dazu ist der Ort zu klein
  • Familie Meister wollte seinerzeit das Betriebsgebiet für ihre Firma kaufen, warum das abgelehnt wurde, weiß ich nicht
  • nach den aktuellen Hochwässern frage ich mich eher, ob es sinnvoll ist, gutes Ackerland zu versiegeln
  • Kanal und Strom ist vorhanden, nützt ja auch das GEBÖS-Gebäude, die Landesstraße ist angrenzend, am Grund ist das Sache der Firma, Kosten dürften für die Gemeinde keine anfallen
  • Grundstücksverkauf = Einnahmen für die Gemeinde; ich beschäftige mich seit langem und vordringlich mit den „verschwundenen“ Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf in Streifing 2018 und den absurden „Beratungskosten“ zu meinen Auskunftsbegehren

 

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