Erster Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz, Aktualisierung

Den Baurechtsvertrag habe ich am 3.11. erhalten, Aktualisierung lt. GR-Sitzung am 11.12.2025: GEBÖS hat die Förderzusage vom Land NÖ noch nicht erhalten, der Dringlichkeitsantrag zur Auflösung des Baurechtsvertrages wurde abgelehnt

Am 29. September 2025 habe ich eine Stellungnahme der Gemeinde erhalten. Die Frist wird um 4 Wochen verlängert. Aha! Die Fa. GEBÖS muss informiert werden?  – wir leben im 21. Jahrhundert, mit den elektronischen Medien dauert das einen Tag! Die Zeit der Postkutschen, Brieftauben, Marathonläufer… zur Nachrichtenübermittlung ist vorbei! Deshalb habe ich am 29.9. ein Mail an die Fa. GEBÖS gesendet.Von der Firma GEBÖS habe ich nach Nachfrage am 3.10. die Auskunft erhalten, dass „wir diesbezüglich leider keine Auskunft erteilen“ können. Am 5. 10. habe ich an den Bürgermeister geschrieben.

Am 6. September habe ich den Antrag gemäß IFG zum Baurechtsvertrag Kirchenplatz 7 an die Gemeinde gestellt Antrag gemäß IFG zum Baurechtsvertrag Kirchenplatz 7 signiert.

Den „geheimen“ Baurechtsvertrag hab ich schon seit Vertragsabschluss kritisiert  Projekt Bebauung Kirchenplatz

Zum Baurechtsvertrag: 50 Jahre Laufzeit des Baurechtsvertrages, zahlen muss in 50 Jahren die zukünftige Bevölkerung (Entschädigung nach Ende des Baurechts). Unterschiedliche Ansichten sind denkmöglich:

  • in 50 Jahren liegen die meisten von uns unter der Erde – also egal?
  • wichtig sind nur die nächsten GR-Wahlen – also egal?
  • mit dem Klimawandel geht sowieso alles den Bach runter – also egal?

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