Bauprojekt Kirchenplatz, August 2021: Baurechtsvertrag beschlossen

Aktualisierung 22.9. : Kundmachung Örtliches Raumordnungsprogramm 11. Änderung Bereits bei der Änderung zum NÖ ROG 2020 vor einem Jahr habe ich vermutet, dass diese Umwidmung nötig wird (neue Widmungskategorie), bei  meiner Stellungnahme zur 10. Änderung des ÖRP am 1. Februar 2021 habe ich es ausdrücklich angesprochen und um Information durch den Bgm. gebeten; keine Reaktion, jetzt erst kommt man drauf? Das Grundstück wurde 2016 gekauft, mit der verspäteten Umwidmung verzögert sich der Beginn der Bebauung vermutlich noch um ein Jahr! Baubeginn im Frühling 2023? (Bgm. in der Gemeindezeitung Herbst 2020: Baubeginn Herbst 2021)
Im Gegensatz zu vielen anderen sehe ich die Umwidmung positiv – die „Geheimhaltung“ rund um Bebauung und Baurechtsvertrag nicht!

Ich war bei der GR-Sitzung nicht anwesend, hier das Protokoll: GR Sitzungsprotokoll vom 24.08.2021

Viele Fragen bleiben offen, TO 2: Was wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit der Rechtsanwältin besprochen/beschlossen?

TO 3: Das Protokoll ist so knapp wie möglich, welche Fragen wurden in der Sitzung gestellt? Der Baurechtsvertrag wurde von RA Dr. Annika Wolf geprüft – seit ihrer Aussage zum Vertrag mit 10hoch4 und den div. Schreiben zu meinen Auskunftsbegehren habe ich kein Vertrauen in die Rechtsanwältin mehr; ich hoffe, die GR haben den Vertrag gründlicher geprüft als seinerzeit den Vertrag mit 10hoch4!
Baurechtsvertrag für 50 Jahre Bauzins brutto 1,10 €/Monat/m² Nettonutzfläche (inflationsangepasst?). Die Kreditkosten der Gemeinde für den Kauf des Grundstücks betragen jährlich 20.000 € Rückzahlung + Zinsen; Laufzeit bis 2031

Wesentliche Parameter für die Höhe des Bauzinses lt. der HP eines Immobiliensachverständigen: Flächenwidmungsplan, Bebauungsbestimmungen; errichteter Immobilientyp, Wertsicherung des Bauzinses, vertraglich vereinbarte Einschränkungen des Baurechtsnehmers, Höhe der Entschädigung am Ende des Baurechts.
Für die Feststellung der Höhe des Bauzinses oder Baurechtszinses verwenden wir für Sie ein bewährtes Modell, mit welchem objektiv und nachvollziehbar der angemessene Bauzins oder Baurechtszins abgeleitet wird.

Wie wurde der beschlossene Bauzins in Kreuzstetten berechnet, wenn vieles noch unklar ist? Das Grundstück gehört der Gemeinde = den Gemeindebürgern; der Vertrag ist geheim?

50 Jahre Laufzeit des Baurechtsvertrages. Unterschiedliche Herangehensweisen sind möglich:

  • in 50 Jahren liegen die meisten von uns unter der Erde – also egal?
  • wichtig sind nur die nächsten GR-Wahlen – also egal?
  • mit dem Klimawandel geht sowieso alles den Bach runter – also egal?
  • sinnvoll ist ein enkeltauglicher Vertrag!

 

 

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