Am 15.12.2025 habe ich Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht NÖ erhoben. Da ich mittlerweile darin schon Übung habe, war die Frist von vier Wochen (von Weihnachten bis 4. Jänner ist das Gemeindeamt geschlossen) problemlos einzuhalten. Laut Schreiben des Bgm. ist meine Bescheidbeschwerde unterwegs zum LVwG.
Die Beilagen in meiner Bescheidbeschwerde:
- Antrag gemäß IFG vom 10. September 2025
- Bescheid vom 9. Dezember 2025 zu meinem Antrag
- Sachverhaltsdarstellung an die StA Korneuburg vom 8. Jänner 2025
- Rechnung PHH vom 6. Februar 2023
- Auszüge aus den Rechnungen PHH rund um die Verhandlung vor dem LVwG 2023
Um auch ein bisschen Humor in die (sonst unlustige) Sache zu bringen:
Barbra Streisand über den Kurz-Effekt, Tagespresse Mitglieder-Briefing (also nicht auf der Tagespresse-HP zu finden, Geschenk-Abo nur für Mitglieder/Abonnentinnen!)
https://www.derstandard.at/story/3000000298894/aussenministerium-schuetzte-waldheim-personalakt-mit-buerokratischem-trick; ich bin also nicht die Einzige, deren Anträge gemäß IFG unerwünscht sind
Ich sc
hließe mit einem Zitat aus dem Buch „Die Schattenrepublik“ von Peter Hochegger: Die Schattenrepublik besteht aus einfachen Menschen, die in mächtigen Positionen sitzen und zu schwach sind, zu den Gelegenheiten, die sich ihnen bieten, Nein zu sagen. (die Dunkelkammer #234, Hocheggers „Schattenrepubik“ #3, ganz am Schluss)