Lange habe ich auf den Brief des Gemeindevorstandes gewartet! Der (ablehnende) Berufungsbescheid zu meiner Berufung vom 24.6.2021 ist pünktlichst innerhalb der 6-Monatsfrist eingelangt (am 23.12. beim Postpartner abgeholt). Berufungsbescheid Vorstand 17.12. Zu meinen Auskunftsbegehren hier
Zum Bericht des Bgm. in der Winter-Gemeindezeitung zur Gebarensprüfung: „…es wurde keine falsche Verwendung der Gelder festgestellt“. Mir hat das Land geschrieben, ich soll die Verwendung der Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf mit Auskunftsbegehren bei der Gemeinde erfragen. Aufsichtsbeschwerde Antwort Land 13.10.21 „die Frage nach der konkreten Verwendung der Einnahmen aus den Grundstückverkäufen ist grundsätzlich seitens der Marktgemeinde Kreuzstetten zu beantworten“. Ich frage mich immer öfter: warum muss ich als einfache Bürgerin das machen? Muss -zigmal zum Postpartner pilgern, weil die Gemeinde nur noch mit Einschreiben mit mir kommuniziert; muss mich zur Vorgangsweise beim Landesverwaltungsgericht schlau machen, muss mich mit juristisch formulierten Texten (10 Seiten! – ich bin schon auf die Rechtsanwaltskosten im RA 2021 gespannt; dafür wird der Bgm. vermutlich auch mich verantwortlich machen) herumplagen – sind die verschwundenen 400.000 € wirklich allen anderen Kreuzstettern egal?? Das Geld ist 2018 „verschwunden“, Corona gibt es erst seit März 2020.
Unterschrift beim Berufungsbescheid des Vorstandes gegen den Bescheid des Bgm.: der Bürgermeister! 😉
Meine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht, eingebracht beim Gemeindevorstand 11.1.22