4.3.2026 Antrag gemäß IFG abgelehnt; Antwort auf die Ablehnung des Bgm. 11.3.2026. Reaktion des Bgm. habe ich keine bekommen; daher warte ich auf einen Bescheid („Sollte ich die angeforderten Unterlagen nicht bis spätestens 18. März 2026 erhalten, beantrage ich eine Bescheiderlassung„) gegen den ich berufen kann.
Aus meinen wichtigen Themen für 2025 hat sich ein Thema bis ins Jahr 2026 gezogen: In der GR-Sitzung am 10.12.2024 wurde der Stromliefervertrag für 2025 mit der EVN beschlossen. Ich habe mich als Gemeinderätin intensiv für den Stromvertrag mit der oekostrom AG eingesetzt und werde das auch für den Stromliefervertrag 2026 tun. Geld für die Windräder nimmt die Gemeinde gerne, den Strom daraus nicht?
Am 10. Februar 2026 habe ich dazu einen Antrag gemäß IFG an den Bürgermeister gestellt, am 12. Februar 2026 ein Schreiben an die Gemeindevorstände per Mail geschickt und um zeitnahe Antworten ersucht.
Beilage bei beiden Schreiben war der auszugsweise Stromanbieter-Check 2026 von GLOBAL2000.