Aus der Physik kennen wir Schwarze Löcher im Kosmos, die Sonnen verschlingen. Gibt es in unserer Gemeinde seit 2018 ein Schwarzes Loch, das große Summen unserer Gemeindeeinnahmen verschlingt? Fortsetzung:
„verschwundene“ Einnahmen:
- Grundstücksverkäufe der Gemeinde:
- 2021: Grundstückverkauf Oberkreuzstetten 68.320,00 €; GR im Umlaufweg (COVID) 15.2.2021
- 2024: Veräußerung des Gemeinde-Anteils an der Nahwärme 15.000 €, GR am 17.9.2024, TOP 3
- 2025: Verkauf des Grundstücks an die Kürbiskern-Genossenschaft 65.000 €, GR-Protokoll 23.09.2025, TOP 16, die Einnahmen sind im Frühling 2026 eingegangen
- geplante Einnahmen bei Umwidmung des Grundstücks im Flächenwidmungsplan in Betriebsgebiet 220.000 €; die ÖVP spricht sich gegen ein „Versickern“ der Einnahmen im laufenden Budget aus und stimmt gegen den NVA 2026. Der Bgm. spricht von vielen getätigten Investitionen (welche??) und dass das „alle Gemeinden“ so machen würden?? (entspricht nicht der NÖ GO, im Protokoll steht diese Aussage natürlich nicht).
- trotzdem sind die Rücklagen geschrumpft: 2020 385.000 €, 2025 135.000 € Kontostände ab 2017; 2023 wurden vom VS-Umbau 88.000 € auf das Rücklagenkonto überwiesen (siehe dazu in: Antworten der Aufsichtsbehörde)
- in den letzten 10 Jahren haben die Gemeindebürger mit den Kanalgebühren Überschüsse von ca. 700.000 € an die Gemeinde gezahlt. Dazu meint der Rechnungshof: „dass die Verwendung der Überschüsse jedenfalls nachvollziehbar dokumentiert sein muss, um feststellen zu können, ob Gebührenüberschüsse innerhalb des Betrachtungszeitraumes von zehn Jahren verbraucht bzw. nicht im inneren Zusammenhang verwendete Entnahmen in den Gebührenhaushalt zurückerstattet wurden.
Bei Verletzung dieser Rahmenbedingungen entspricht die Einhebung von über der Kostendeckung liegenden Gebühren einer Steuer ohne Rechtsgrundlage und ist somit rechtswidrig.„