Antworten der Aufsichtsbehörde

Am 2. Juni 2026 habe ich einen Antrag an die Gemeindeaufsicht gestellt: Antrag gemäß IFG, 2. Juni 2026
die Beilagen: Guthaben VS-Umbau 2024
Aufsichtsbehörde 4.8.25
Aufsichtsbehörde Antwort 5.8.25
Beschluss VS Sanierung Jänner 2018

Vorab: das Land hat schnell und ausführlich geantwortet! Ich veröffentliche hier nur Auszüge, weil die vollständige Korrespondenz vermutlich nicht interessant ist.

  1. erste Antwort Land NÖ, 3.6.

    erste Antwort;  4. Juni 2026 – Fronleichnam, Feiertag!

  2. 17.6. NÖ Landesregierung, Abt. Gemeinden

    es war nicht meine Aufsichtsbeschwerde, die zur Sperre der Bedarfszuweisung geführt hat (wie vom Bgm. in der Gemeindezeitung behauptet), sondern die verspätete Umsetzung des Gemeinderatsbeschlusses vom 4.4.2023!

  3. meine Anfrage zur Förderung beim VS-Umbau wurde an die Abteilung Schulen weitergeleitet. Aus meinem Mail vom 12.7.2026 an die Sachbearbeiterin: „ich danke herzlich für die Info! Ihre Auskunft, dass die Förderung erst nach Vorfinanzierung durch die Gemeinde zur Auszahlung gelangt, ist für mich nachvollziehbar. Die Zuordnung der Rechnungen aus 2018 und 2019 kann und werde ich nicht überprüfen (damals galt noch die alte VRV), da vertraue ich der Prüfung durch das Land. Definitiv nicht korrekt ist die Aufhebung des GR-Beschlusses (siehe Anhänge): der GR-Beschluss zum VS-Umbau mit PV-Anlage war vom 30. Jänner 2018, TOP 3, in der GR-Sitzung vom 23.6.2026 wurde der Beschluss vom 18.9.2018 aufgehoben. Dies habe ich bereits in meiner Antwort zu IVW3-BE-3162801/022-2025 ausgeführt und kritisiert.“

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