Gebarungseinschau durch das Land

Die letzte Gebarungseinschau fand im Jahr 2013 statt,  ein kurzer Überblick über die wichtigsten Bereiche, den vollständigen Bericht findest du hier: Gebarungsprüfung 2017 . Bemängelt werden

  • die zu niedrige Verzinsung der Guthabenbestände
  • die hohen Abgabenrückstände (mittlerweile sind etliche Zahlungen eingelangt)
  • nicht kostendeckende Müllgebühren – das Land weist auf die Verpflichtung der Gemeinde hin, bei den Gebührenhaushalten größtmögliche Kostendeckung anzustreben – geschieht dies nicht, könnten die Bedarfszuweisungen des Landes vorläufig gesperrt werden.
    • Die Problematik der zu niedrigen Gebühren ist der Gemeindeführung bekannt, eine kostendeckende laufende Anpassung der Gebühren ist unter Altbgm. Strobl nicht erfolgt. GfGR Karl Toifl hat unsere Müllgebühren mit denen der umliegenden Gemeinden verglichen – dort sind sie durchwegs höher als bei uns. Eine entsprechende Anpassung wird für Kreuzstetten nötig sein.
    • Natürlich hat niemand Freude über eine Erhöhung der Gebühren – ein laufendes Defizit bei den Gebühren belastet aber das Gemeindebudget (Defizit von 2011 – 2015 bei der Müllbeseitigung 107.900 €), dieses Geld fehlt für andere Vorhaben
    • das Land verlangt vom Gemeinderat, ehestens Maßnahmen mit dem Ziel der Kostendeckung zu beschließen
  • Haftung für die Nahwärme: hier stärkt das Land mit seiner Stellungnahme die Position der Gemeinde
  • Sanierung Volksschule: eine Auftragsvergabe wird erst nach gesicherter Finanzierung nahegelegt, um eine zu hohe finanzielle Belastung des ordentlichen Haushalts (durch Kreditzinsen und -rückzahlung) zu vermeiden. Dies ist selbstverständlich auch im Sinne der Gemeinde und nie anders beabsichtigt!

 

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