Zur Konstituierenden Sitzung am 5. März 2020

Angelobung der Gemeinderäte: Die Sitzung wird vom Altersvorsitzenden, Franz Fallmann, geleitet. Nach einleitenden Worten liest er die Gelöbnisformel (§ 97 (2) NÖ GO) vor, anschließend legen die Gemeinderatsmitglieder mit den Worten „ich gelobe“ das Gelöbnis ab.

Die Gemeinderäte für die kommende Periode sind:
Adolf Viktorik, Monika Wood-Ryglewska, Roland Kreiter, Peter Ullmann, Franz Fallmann, Herbert Hrbek,  Andrea Gepp, Thomas Viktorik, Hermann Furtner, Gerhard Simon, David Wood, Nikolas Gessl (SPÖ)

Johannes Freudhofmaier, Gabriela Fallmann, Martin Mathias, Reinhard Ullmann, Roman Kraft, Hubert Ullmann (ÖVP)

Judith Rührer (Grüne)

Wahl des Bürgermeisters: Die Wahl erfolgt geheim, zur Beurteilung der Stimmzettel werden herangezogen: Thomas Viktorik (SPÖ), Reinhard Ullmann (ÖVP)
Adolf Viktorik wird mit 18 Stimmen zum Bürgermeister gewählt. Er übernimmt den Vorsitz der Sitzung.

Beschluss über die Anzahl der geschäftsführenden Gemeinderäte: Bgm. Viktorik stellt den Antrag, 6 geschäftsführende Gemeinderäte zu wählen. Der Antrag wird mit 13 Stimmen angenommen. Die Aufteilung erfolgt entsprechend der Stimmenanzahl bei der GR-Wahl: 4 SPÖ, 2 ÖVP

zu geschäftsführenden Gemeinderäten werden gewählt:
Roland Kreiter (17 Stimmen)
Franz Fallmann (18 Stimmen)
Andrea Gepp (17 Stimmen)
Peter Ullmann (18 Stimmen)

Martin Mathias (14, 15? Stimmen)
Ullmann Reinhard (17, 18? Stimmen)

Wahl des Vizebürgermeisters (aus den Mitgliedern des Vorstandes): zur Wahl steht GfGR Kreiter, die ÖVP schlägt GfGR Peter Ullmann mit dem Argument vor, dass so die Katastralgemeinde Oberkreuzstetten besser eingebunden wäre. Die Abstimmung ergibt 12 Stimmen für Roland Kreiter, 6 Stimmen für Peter Ullmann. Somit ist Roland Kreiter zum Vizebürgermeister gewählt.

Wahl des Prüfungsausschusses: bei 19 GR-Mitgliedern sind  5 Mitglieder für den Prüfungsausschuss zu wählen (3 SPÖ, 2 ÖVP). Vorgeschlagen und gewählt werden mit jeweils 18 Stimmen:  Monika Wood-Ryglewska, Herbert Furtner, Gerhard Simon, Hannes Freudhofmaier, Herbert Ullmann

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses wird bei der ersten Sitzung von den Mitgliedern selbst gewählt.

Abschließend werden die Mitglieder des Redaktionsausschusses der Gemeindezeitung mit Handzeichen gewählt: H. Hrbek, T. Viktorik, G. Fallmann, J. Rührer
Ortsvorsteher: Herbert Kaller (Neubau-Kreuzstetten), Herbert Hrbek (Streifing), Ludwig Ullmann (Oberkreuzstetten). Für Niederkreuzstetten steht Reinhard Ullmann nicht mehr zur Verfügung, die Entscheidung steht noch aus siehe Aktualisierung unten: Roland Kreiter

§ 106 NÖ GO: Niederschrift, Kundmachung des Wahlergebnisses
(1) Über die Wahl des Bürgermeisters, des Gemeindevorstandes (Stadtrates) und der (des) Vizebürgermeister(s) muss eine Niederschrift aufgenommen werden, die von allen anwesenden Mitgliedern des Gemeinderates unterschrieben werden muss. Verweigert ein Mitglied die Unterschrift, ist der Grund dafür anzugeben.
(2) Das Ergebnis der Wahlen des Bürgermeisters, Gemeindevorstandes (Stadtrates) und der (des) Vizebürgermeister(s) muss vom Bürgermeister durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht werden.

Aktualisierung 9. März: der vorgeschriebene Aushang (eine A4-Seite) findet sich auf der Anschlagtafel (auf der Gemeinde-HP nicht), darauf stehen nur die Namen der gewählten Personen (Bgm., Vize, Vorstand, Prüfungsausschuss), keine Stimmenanzahl – darum habe ich auch kein Foto gemacht; die Niederschrift wurde in Kreuzstetten bis jetzt noch nicht veröffentlicht).

Aktualisierung 13. März: lt. Gemeinde-HP ist Vizebgm. Roland Kreiter nun auch zum Ortsvorsteher von Niederkreuzstetten bestellt

Anmerkungen: Monika Wood-Ryglewska ist schwedische Staatsbürgerin, deshalb kann sie nicht in den Vorstand gewählt werden. In den Prüfungsausschuss dürfen nur einfache Gemeinderäte gewählt werden, der Vorsitz des Prüfungsausschusses steht der Opposition zu.

Für die Wahl in den Gemeindevorstand bzw. den Prüfungsausschuss werden von den Parteien Wahlvorschläge eingebracht; für die Wahl selbst genügt EINE Stimme. Trotzdem wäre als Ausdruck des Vertrauens eine einstimmige Wahl (wie in vielen anderen Gemeinden, beispielhaft die Niederschrift der Marktgemeinde Ulrichskirchen) wünschenswert gewesen. Eine Stimmenthaltung gilt laut Gemeindeordnung als Ablehnung!

Das Durchschnittsalter der Gemeinderäte ist stark gesunken, das zeigt sich allein daran, dass der Altersvorsitzende Jahrgang 1960 ist! Eine Verjüngung des Gemeinderates sehe ich positiv. Der Frauenanteil im Gemeinderat ist leider von 5 Frauen 2015 auf 4 Frauen in der neuen Periode gesunken. Neu im Gemeinderat sind 10 von 19 Gemeinderäten und 4 von 6 Vorständen.

Zu den Zuständigkeiten der gewählten Ortsvertreter siehe hier

 

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