
Mit 20. Juni 2020 hat das Land NÖ das vom Gemeinderat am 10. Dezember 2019 beschlossene ÖEK genehmigt.
Genehmigung durch das Land NÖ 20.6.2020, Aushang am 22.6., nach zweiwöchiger Kundmachung tritt das neue ÖEK in Kraft.
7. Juli 2020: Das neue ÖEK Kreuzstetten Beschluss Dez. 2019, der dazugehörige Plan ÖEK 2019 Plan
Wiederum der Hinweis: das neue ÖEK ist nicht gleichzusetzen mit dem Flächenwidmungsplan! Eine Änderung des Flächenwidmungsplanes muss vom Gemeinderat beschlossen und vom Land genehmigt werden.
Weitere Beiträge zum ÖEK: Örtliches Entwicklungskonzept (ÖEK)