Am 12.8. habe ich die Schreiben des LVwG zu meinem IFG-Antrag zum aktuellen Baurechtsvertrag mit der Fa. EQUANS (unsere Nahwärme) und zu meinem IFG-Antrag zum Vertrag, der zur Stromlieferung mit der EVN beschlossen wurde, erhalten
mein Schreiben vom 14.8. an die Gemeinde; sehr befremdlich ist für mich die falsche Information an das LVwG: „auf explizite Nachfrage zur Form der Übermittlung des Schreibens gab die belangte Behörde an, dass das Schreiben vom 18. Juni 2026 der Beschwerdeführerin (auf deren Wunsch) nur per E-Mail übermittelt wurde“. Dies ist nicht korrekt, den Wunsch nach Beantwortung meiner Anfrage per Mail habe ich bei meinem Antrag gemäß § 7ff IFG zur Auskunftserteilung gestellt, bei meinem Antrag auf Bescheiderlassung vom 19.4.2026 nicht.
AS Kiesenhofer Christine, 2124 Niederkreuzstetten, Baurechtsvertrag
AS Kiesenhofer Christine, 2124 Niederkreuzstetten, EVN
bei beiden Schreiben:
Passend dazu das aktuell vom Kommunal-Team angebotene Webinar: Lean Management für Gemeinden Schlauer verwalten, effizienter arbeiten!, ein Auszug: Wie viel Zeit in Verwaltungsprozessen ist tatsächlich wertschöpfend – und wie viel geht durch Warten, Rückfragen, Mehrfachbearbeitung, unklare Übergaben oder unnötige Abstimmung verloren? Es wäre sowohl für die Gemeinde als auch für das Land kostengünstiger, mir die Auskunft ohne Umweg über das LVwG zu erteilen.


