Zweite Bescheidbeschwerde am 8. Jänner 2026 erhoben

Ich habe am 5.1.2026 den Bescheid zum dritten Antrag IFG erhalten und am 8.1. Bescheidbeschwerde erhoben.

Die Beilagen:
Dritter Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz
Bescheid zum dritten Antrag IFG, 5.1.2026
Wasserrechtlicher Bescheid der BH 2014
Bild von der geplanten Stromleitung GR-Sitzung 23.9.2025, TOP 6

Zu den Karpfenzuchtteichen:

Auch hier passend: Barbra Streisand über den Kurz-Effekt, Tagespresse
vielleicht in meinem Fall passender: statt Kurz-Schluss Kiesel-Stein

Wichtige Themen für 2026

Die wichtigen Themen für 2025 habe ich intensiv bearbeitet. Für 2026 stehen an:

 

Voranschlag 2026

Der VA 2026 wurde in der GR-Sitzung vom 11.12.2025, TOP 4 mehrheitlich beschlossen (H. Ullmann und R. Kraft stimmten dagegen). Meine Stellungnahme zum Entwurf VA 2026 habe ich am 26. November an die Gemeinde gemailt, am 11. Dezember habe ich am Nachmittag die Antwort des Bürgermeisters erhalten.

Ich habe nicht den gesamten beschlossenen VA mit dem Entwurf verglichen und kann Fehler daher nicht ausschließen! Zusätzlich zu meiner Stellungnahme interessante Inhalte im VA:

  • wie im VA 2025 beträgt das Haushaltspotential 0 € (Seite 3 und 177); damit sich diese Null überhaupt ausgeht, müssen Rücklagen von 65.000 € aufgelöst werden. Ohne Fremdmittel oder Bedarfszuweisungen des Landes können neue Projekte also nicht umgesetzt werden
  • Nettoergebnis (Seite 4) minus 30.000 €
  • Abgabenertragsanteile 1.806.000 €, minus NÖKAS-Umlage 550.000, minus Sozialhilfeumlage 315.000 etc. Kaum Erhöhung, aber stark gestiegene Gemeindebeiträge an das Land. Die Klage vieler Gemeinden, dass sie zu wenig Geld für ihre Aufgaben haben, ist nachvollziehbar.
  • Veräußerung des Grundstücks der Kürbiskernanlage 65.000 €; 2024 Veräußerung des Gemeinde-Anteils an der Nahwärme (Einnahmen von 15.000 €), welcher Verkauf wird in Zukunft das Gemeindebudget verbessern?
  • Abwasserbeseitigung: Investitionen von 75.000 €, warum wird die Rücklage aufgelöst, wenn es trotz Investitionen einen Saldo (5) von 50.500 € (Seite 158) gibt?
  • in der GR-Sitzung vom 11.12. beschlossen: Kreditaufnahme für den Hochwasserschutz 340.000 € (wie beim REAB 2024 auch im VA 2026 (Seite 183): https://kreuzstettenaktuell.com/finanzdaten/verbuchung-der-einnahmen-aus-dem-grundstuecksverkauf-2018-im-strassenbau)
  • geplante Investitionen (Seite 180ff): Feuerwehrauto Gesamtkosten 574.500 €; Freibad-Sanierung 70.200 € (Bedarfszuweisung vom Land NÖ und Kapitaltransfers vom Bund); Straßenbau 120.000 € (Bedarfszuweisung 100.000 €)
  • Geld für die Windräder gibt es erst nach Fertigstellung des Repowerings (etwa 2028 – 2030), aktuell sind von der WKS noch einige Fragen vorab zu klären
  • Schuldenstand (Seite 219-221) per 31.12.2025 4.582.000 €, Zugang 433.600 € (340.400 € Hochwasserschutz, zweites Darlehen Kanalbau „Siedlungserweiterung Am Teichfeld“ 93.200,00), Tilgung Darlehen zum Kindergartenausbau 686.200 €, div. sonstige jährliche Tilgungen, Schuldenstand per 31.12.2026 3.846.300 €
  • Rücklagenstand per 31.12.2026 (Seite 215) 149.600 € lt. VA 2026 103.822,57 €!?
  • der mittelfristige Finanzplan (ab Seite 241) ist bis 2030 durchgehend negativ!
  • zukünftig wird es keinen Jahresrückblick des Bürgermeisters mehr geben (auf meine Frage, wie der Bgm. gemäß § 38 NÖ GO die Bevölkerung über die Tätigkeiten der Gemeinde informieren wird, die Antwort der Gemeinde: durch die Berichte vom Bürgermeister in der Gemeindezeitung wird die Bevölkerung über die Tätigkeiten der Gemeinde regelmäßig informiert)

Bescheidbeschwerde am 15. Dezember erhoben

Am 15.12.2025 habe ich Bescheidbeschwerde an das Landesverwaltungsgericht NÖ erhoben. Da ich mittlerweile darin schon Übung habe, war die Frist von vier Wochen (von Weihnachten bis 4. Jänner ist das Gemeindeamt geschlossen) problemlos einzuhalten. Laut Schreiben des Bgm. ist meine Bescheidbeschwerde unterwegs zum LVwG.

Die Beilagen in meiner Bescheidbeschwerde:

Um auch ein bisschen Humor in die (sonst unlustige) Sache zu bringen:

Barbra Streisand über den Kurz-Effekt, Tagespresse Mitglieder-Briefing (also nicht auf der Tagespresse-HP zu finden, Geschenk-Abo nur für Mitglieder/Abonnentinnen!)

https://www.derstandard.at/story/3000000298894/aussenministerium-schuetzte-waldheim-personalakt-mit-buerokratischem-trick; ich bin also nicht die Einzige, deren Anträge gemäß IFG unerwünscht sind

Ich schließe mit einem Zitat aus dem Buch „Die Schattenrepublik“ von Peter Hochegger: Die Schattenrepublik besteht aus einfachen Menschen, die in mächtigen Positionen sitzen und zu schwach sind, zu den Gelegenheiten, die sich ihnen bieten, Nein zu sagen. (die Dunkelkammer #234, Hocheggers „Schattenrepubik“ #3, ganz am Schluss)

 

 

Bericht von der GR-Sitzung am 11.12.25

Dringlichkeitsantrag von Hubert Ullmann: Auflösung des Baurechtsvertrages mit der GEBÖS, angenommen, kommt als TOP 8 auf die Tagesordnung

bei dieser GR-Sitzung gab es teilweise hitzige Debatten und oft keine einstimmige Abstimmung; Ende der öffentl. TOP um 21:40 Uhr

TOP 1: keine Einsprüche, daher automatisch genehmigt Protokoll 5. GR-Sitzung vom 04.11.2025
TOP 2: zur Kassaprüfung am 3.12.
TOP 3: Subventionen wie im Vorjahr, einstimmig

TOP 4: VA 2026: lange Diskussionen, H. Ullmann und R. Kraft stimmen dagegen
Geld für die Windräder gibt es erst nach Fertigstellung des Repowerings (etwa 2028 – 2030), aktuell sind von der WKS noch einige Fragen vorab zu klären

TOP 5, Darlehensaufnahme für den HWS: 340.000 € Kredit bei der Hypo, 25 Jahre Fixzins (ob für eine vorzeitige Rückzahlung Kosten anfallen, konnte nicht geklärt werden), einstimmig beschlossen. Wohin das Geld aus dem Grundstücksverkauf verschwunden ist? Schuld bin natürlich ich, weil für meine Auskunftsbegehren so viel Geld für die Rechtsanwältin zu zahlen war. Blöd nur, dass das Geld aus dem Grundstücksverkauf (400.000 €) schon Ende 2019 nicht mehr auf den Gemeindegirokonten war, aber im REAB 2024 noch aufscheint! Die Gemeinde hat so viel Arbeit wegen meiner drei Anträgen gemäß IFG, meint der Bürgermeister.

TOP 6: gemeinsames Altstoffsammelzentrum mit Gaweinstal und Ladendorf, betrieben vom GAUM. Hitzige Debatte, die mich an meine Gemeinderatszeit zu diesem Thema erinnert hat. Grundsatzbeschluss (Gaweinstal muss noch überlegen): H. Ullmann und R. Kraft  dagegen.  Dazu der aktuelle Bericht der NÖN

TOP 7: Lange Diskussionen, schließlich die Abstimmung: Beschränkung auf 18 Wohneinheiten/Grundstück im Bauland Kerngebiet. Bei der Debatte habe ich mich gefragt, ob die Gemeinderäte den Flächenwidmungsplan kennen, das oftmals genannte Grundstück am Kirchenplatz ist Bauland-Kerngebiet nachhaltige Bebauung. H. Ullmann, R. Kraft und C. Gröger dagegen

TOP 8: Dringlichkeitsantrag Auflösung des Baurechtsvertrages: Lange Diskussion, dann mehrheitlich eine Auflösung des Baurechtsvertrages abgelehnt. Interessant: die GEBÖS hat vom Land NÖ noch keine Fördermittel erhalten (das muss ich in der GR-Sitzung erfahren, bei meinem Antrag auf Auskunft war das nicht möglich?)

TOP 9 + 10: der Bauausschuss wurde entsprechend der NÖ GO nochmals beschlossen zum Bauausschuss, 17.11.25, ich bin natürlich auch hier wieder die Böse

 

Baurechtsvertrag Kirchenplatz 7, Aktualisierung

Den Baurechtsvertrag habe ich am 3.11. erhalten. Aktualisierung lt. GR-Sitzung am 11.12.2025: GEBÖS hat die Förderzusage vom Land NÖ noch nicht erhalten, der Dringlichkeitsantrag zur Auflösung des Baurechtsvertrages wurde abgelehnt. Somit sind alle meine Fragen beantwortet und ich habe meinen Antrag auf Bescheiderlasung zurückgezogen.

Zum Baurechtsvertrag:

  • die Schwärzungen sind nicht von mir
  • im GR-Protokoll ist der Baurechtszins (1,10 € je m² Nettonutzfläche/Monat), exkl. MWSt., wertgesichert einsehbar, ebenso Punkt IV, 6: Reallast zur Sicherstellung der Zahlungsverpflichtung 26.000 €; im Vertrag sicherheitshalber geschwärzt
  • der Flächenwidmungsplan (Seite 15) muss uralt sein, den Zusatz „-a“ gibt es seit Jahren nicht mehr; hier der aktuell gültige FWP (Bauland Kerngebiet Nachhaltige Bebauung, Geschoßflächenzahl 1,3  NOE FWP Legende)
  • was mir vor allem wichtig war und warum das Wissen um den Inhalt des Baurechtsvertrages für alle Bürger*innen wichtig ist: VIII Für den Fall der Beendigung des Baurechts (im Vertrag bis 31.12.2071) geht das Bauwerk in das Eigentum der Gemeinde über, die hierfür eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe eines Viertels des Bauwertes zu zahlen hat.
    50 Jahre Laufzeit des Baurechtsvertrages, zahlen muss in 50 Jahren die zukünftige Bevölkerung. Unterschiedliche Ansichten sind denkmöglich: in 50 Jahren liegen die meisten von uns unter der Erde – also egal?   wichtig sind nur die nächsten GR-Wahlen – also egal?     mit dem Klimawandel geht sowieso alles den Bach runter – also egal?  die Gemeinde muss die Einnahmen aus dem Baurechtszins ansparen!

Laut GR-Sitzung vom 4.11.2025 gibt es bereits Vormerkungen für begleitetes Wohnen; dann sollte die Bevölkerung auch erfahren, wann mit dem Bau begonnen wird! Die Gemeinde hat den Grund 2016 angekauft

 

Bericht von der GR-Sitzung am 4. November 2025

Protokoll 5. GR-Sitzung vom 04.11.2025

Einladungskurrende 4.11.25, Sitzung kurz und unspektakulär; GR beschlussfähig, alle Beschlüsse einstimmig

TOP 1: Protokoll 4. GR Sitzung vom 23.09.2025 unbeanstandet, daher genehmigt. Am 14.11. habe ich meine Kritik an die Gemeinderäte gesendet Kritik am Protokoll 23.9.25
TOP 2: Urnengräber auf den Friedhöfen, wie in der letzten Sitzung vorgestellt Friedhofsgebührenordnung 2026Friedhofsordnung 2026
TOP 3: Änderung betrifft nur die Biotonne; Steigerung von 32 auf 39 Abholungen jährlich Abfallwirtschaftsverordnung 2026
TOP 4: Diskussion, aber noch kein Beschluss; müsste eine Änderung im Flächenwidmungsplan nicht 6 Wochen öffentlich aufgelegt werden? Auch der Baurechtsvertrag Kirchenplatz wurde in der Diskussion angesprochen
TOP 5: GR Ullmann und Vizebgm. Seidl-Koch verlassen befangen den Raum; ich habe mir weder den Preis noch die Grundstücksgröße gemerkt; aber nichts Großes
TOP 6: Fliegengitter für die VS; noch kein Beschluss, weil noch keine Preise vorliegen; Diskussion, ob die installierte Wohnraumlüftung nicht ausreichen sollte
TOP 7: neue Ladesäule, Bezahlmöglichkeit mit Bankomatkarte sollte möglich sein; Gemeinde zahlt nur für das Fundament; befristet auf 5 Jahre; für das E-car-sharing wird (endlich!) eine Preiserhöhung angedacht

 

Meine drei Anträge nach IFG – eine unendliche Geschichte?

Seit Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes am 1. September 2025 habe ich drei Anträge eingebracht; am 2. November habe ich einen Antrag auf Bescheiderlassung am Gemeindeamt eingebracht, am 6.10. den Antrag auf Bescheiderlassung zu meinem zweiten Antrag gemäß IFG. Aktualisierung: Zum Antrag vom 17.12.25; zu meinem ersten Antrag nach IFG ziehe ich den Antrag auf Bescheiderlassung zurück!

Eine Kurzfassung meiner Anträge, die weder ausufernd sind noch hohen Zeitaufwand zur Beantwortung erfordern:

Am 3.11. habe ich von der Gemeinde den Baurechtsvertrag Kirchenplatz 7 erhalten. Das Schreiben des Bürgermeisters dazu lässt vermuten, dass er zum Inhalt des IFG keine Ahnung hat oder dass er vermutet, dass ich keine Ahnung hätte. I

Dritter Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz

Am 24. September 2025 habe ich meinen dritten Antrag gemäß IFG zu den Bauaktivitäten der Gärtnerei Böhm eingebracht, nachdem dazu in der GR-Sitzung am 23.9. keine relevanten Informationen erfolgt sind.

Bereits in meinem Beitrag zu den wichtigen Themen für 2025 habe ich auf die Karpfenzuchtteiche hingewiesen und meinen weiteren Widerstand angekündigt. Zum Nachlesen:  Neues zu den Karpfenzuchtteichen, 14.12.2024Stellungnahme 12. Änderung ROP 2.8.2023Gärtnerei und Fischteiche, 25.7.2023 weitere Infos dazu in den Beiträgen verlinkt.

Bericht von der GR-Sitzung am 23. September 2025

Protokoll 4._GR_Sitzung_vom_23.09.2025

TOP 1: Protokoll 3. GR-Sitzung vom 15.07.2025: einige Auffälligkeiten im beschlossenen Protokoll: 1. im Protokoll der öffentlichen GR-Sitzung finden sich in der Tagesordnung die TOP 12 und 13, die lt. Einladungskurrende nicht-öffentlich sind
2. im TOP 7 wurde die Sanierung Bäckergasse beschlossen und dabei die VA-Stelle 5/612-00200, frei 120.000 € angeführt. Lt. GR-Sitzung vom 3.4.2025, TOP 18 wurde dieser VA-Stelle die Kosten für die Stellungnahme der Rechtsanwältin Dr. Annika Wolf zu meiner Meldung an die StA Korneuburg (25.000 €) zugeordnet; es sind also nur noch 95.000 € frei. Welcher VA-Stelle werden die restlichen Kosten für die Sanierung der Bäckergasse (97.677 €) und die Kosten für die Fußgängerbrücke TOP 11 zugeordnet?
TOP 2: Kassaprüfung am 11.9.
TOP 6: H. Böhm möchte eine Stromleitung für eine geplante 20kWp PV-Anlage mit Speicher; noch kein Beschluss, nur Info
TOP 7 und 8: Löschung des Vorkaufrechtes
TOP 10: zwei Schnuppertickets werden von der Gemeinde voraussichtlich mit 1.1.2026 um je 770 € gekauft; Werbung dafür und Info zu den Modalitäten soll in der Winter-Gemeindezeitung erfolgen
TOP 11: Böschungsmulcher – Kraft Roman kritisiert, dass es nur ein Angebot gibt und stimmt dagegen; alle anderen Beschlüsse erfolgten einstimmig. Ankauf beschlossen, 11.900 €
TOP 13: Gebührenerhöhung für die Hundemarke auf € 2,50; die Kosten für die Gemeinde sind gestiegen, die Marken werden weiterhin zum Selbstkostenpreis abgegeben
TOP 14: Zwei Varianten für Urnengräber, genauer dann in der neuen Friedhofsordnung, die in der nächsten Sitzung beschlossen werden soll
TOP 15:  Bauausschuss Vorsitz SPÖ, Stellvertreter ÖVP; der Bauausschuss wurde in der GR-Sitzung vom 3.4.2025 nicht gemäß GO beschlossen, darauf habe ich die GR am 17.9. per Mail hingewiesen, nochmals nach der GR-Sitzung am 24.9.2025
TOP 16: Verkauf Grundstück Kürbiskernanlage: Roman Kraft und Hannes Loibl sind befangen und verlassen bei der Abstimmung den Raum. Verkauft werden 6.756 m² um 10 €/m², bei Umwidmung in Betriebsgebiet Aufzahlung von 40 €