Bauliche Vorhaben beim Gemeindeamt

Ein Umbau des Gemeindeamtes wird bereits seit Mitte 2015 angedacht, die Vorarbeiten dazu sind in den letzten Wochen geschehen.

Was soll alles gemacht werden? Und vor allem: warum?

  • Seit 1. Jänner 2016 ist ein barrierefreier Zugang für öffentlich zugängliche Räume verpflichtend vorgesehen (dazu hat der Gesetzgeber eine 10-jährige Übergangsfrist vorgesehen, seit 2005 wusste man also von dieser Zeitvorgabe). In Kreuzstetten war man dazu noch 2014 der Meinung: „Brauch ma ned – dafür hod die Gemeinde ka Göd!“ Im Zuge des Umbaus wird eine Rampe im Eingangsbereich und ein Behinderten-WC errichtet, das Gemeindeamt wird somit den gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit entsprechen (das kommt nicht nur Rollstuhlbenützern, sondern auch Personen mit Kinderwagen, Rollatoren etc. zugute).
  • Die Gemeindebediensteten arbeiten bisher in einem Großraumbüro, das erschwert nicht nur effizientes Arbeiten – auch für den Parteienverkehr ist die oft nötige Diskretion nicht gegeben. In Absprache mit den Gemeindebediensteten sollen getrennte Räumlichkeiten für die Bediensteten errichtet werden.
  • Mit dem Auszug des Hilfswerks stehen der Gemeinde weitere Räume zur Verfügung. Dort soll ein Sozial- und Sanitärbereich für die Gemeindearbeiter geschaffen werden.
  • bauliche Mängel bei den Wohnungen im Dachgeschoß sollen behoben werden
  • … und noch etliches mehr.

weiter hier: Was wird der Umbau kosten

 

 

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