Ein Umbau des Gemeindeamtes wird bereits seit Mitte 2015 angedacht, die Vorarbeiten dazu sind in den letzten Wochen geschehen.
Was soll alles gemacht werden? Und vor allem: warum?
- Seit 1. Jänner 2016 ist ein barrierefreier Zugang für öffentlich zugängliche Räume verpflichtend vorgesehen (dazu hat der Gesetzgeber eine 10-jährige Übergangsfrist vorgesehen, seit 2005 wusste man also von dieser Zeitvorgabe). In Kreuzstetten war man dazu noch 2014 der Meinung: „Brauch ma ned – dafür hod die Gemeinde ka Göd!“ Im Zuge des Umbaus wird eine Rampe im Eingangsbereich und ein Behinderten-WC errichtet, das Gemeindeamt wird somit den gesetzlichen Bestimmungen zur Barrierefreiheit entsprechen (das kommt nicht nur Rollstuhlbenützern, sondern auch Personen mit Kinderwagen, Rollatoren etc. zugute).
- Die Gemeindebediensteten arbeiten bisher in einem Großraumbüro, das erschwert nicht nur effizientes Arbeiten – auch für den Parteienverkehr ist die oft nötige Diskretion nicht gegeben. In Absprache mit den Gemeindebediensteten sollen getrennte Räumlichkeiten für die Bediensteten errichtet werden.
- Mit dem Auszug des Hilfswerks stehen der Gemeinde weitere Räume zur Verfügung. Dort soll ein Sozial- und Sanitärbereich für die Gemeindearbeiter geschaffen werden.
- bauliche Mängel bei den Wohnungen im Dachgeschoß sollen behoben werden
- … und noch etliches mehr.
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