Bauverhandlung Bäckergasse – Richtigstellung

In der Juli-Gemeindezeitung  (Folge 162/2016)  schreibt Vizebürgermeister Freudhofmaier: „Der Wohnungsneubau in der Bäckergasse hat die Baugenehmigungsverhandlung hinter sich …. Der Bauplan wurde jedoch so gestaltet, dass aus rechtlicher Sicht der Bau zu genehmigen ist und somit wurde dem Antrag stattgegeben.“

Dies ist unrichtig! Die Fakten:

  • am 2. Mai hat eine Bauverhandlung zum Bauvorhaben der Waldviertler Siedlungsgenossenschaft (WAV) stattgefunden (Errichtung einer Wohnhausanlage mit 29 Wohnungen)
  • Baubehörde bei dieser Bauverhandlung war Bürgermeister Viktorik, Bausachverständiger DI Kriz vom Gebietsbauamt Korneuburg, Vzbgm. Freudhofmaier war bei der Bauverhandlung als Vertreter der Gemeinde anwesend (Parteistellung gemäß § 6 NÖ BO); seine Aufgabe: die Interessen der Gemeinde als Straßenerhalter zu vertreten (Verkehrssicherheit, Benützbarkeit).
  • Zu dieser Bauverhandlung wurden zahlreiche und umfangreiche, schriftliche und mündliche Einwendungen von den Anrainern eingebracht, auch bei der Verhandlung selbst wurden Widersprüche zur Bauordnung aufgezeigt. Ob das Bauvorhaben in dieser Form genehmigt wird, bedarf noch umfangreicher Prüfung!
  • Somit gibt es natürlich auch noch keine Baugenehmigung! Das weitere Prozedere: nach rechtlicher Prüfung aller Einsprüche ist an alle Parteien (die Anrainer und alle sonstigen bei der  Bauverhandlung geladenen Personen) ein Baubewilligungsbescheid zu übermitteln.

 

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