1. Nachtragsvoranschlag für 2016

Der Nachtragsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2016 liegt vom 15.-29. Juli während der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes (Mo – Fr 8 -12 Uhr) zur Einsichtnahme auf (siehe Aushang auf der Gemeinde-Anschlagtafel).

Der Voranschlag wird in der Gemeinderatssitzung am 2. August  (19 Uhr, Gemeindezentrum)  behandelt.

Die Gründe für den Nachtragsvoranschlag wurden bereits in der Zusammenfassung der GR-Sitzung vom 28. Juni angemerkt: Bericht von der GR-Sitzung am 28. Juni

Die Gemeinde hat das Grundstück Kirchenplatz 7 gekauft (von der Erbin des verstorbenen Herrn Friedrich Forstner) und wird es über einen langfristigen Kredit (300.000 € auf 15 Jahre) finanzieren. Weil der Kreditbetrag aufgrund der Höhe aber vom Land genehmigt werden muss, und der Kredit – natürlich – im ursprünglichen Voranschlag noch nicht aufscheint, ist ein Nachtragsvoranschlag nötig. Der Nachtragsvoranschlag muss wiederum vom Gemeinderat beschlossen werden, darum auch die Gemeinderatssitzung in der Urlaubszeit!

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